Symbolbild, Amtsgericht, Gericht © Jan Mallander on Pixabay

Ludwigshafen-Amtsgericht (ots) – Am 26.10.2022 wurde im Bereich der Comeniusstraße eine Frau von einem damals 53-jährigen Mann belästigt. Der Mann konnte durch Polizeikräfte im Bereich einer nahen Haltestelle festgestellt werden. Er verweigerte die Mitwirkung an der polizeilichen Maßnahme und leistete Widerstand.

Eine weitere vor Ort befindliche Frau, damals 52 Jahre alt, sprach die Polizeikräfte an und teilte mit, dass der Mann nichts getan habe und ihn die Polizei daher gehen lassen solle. Als die Polizeikräfte daraufhin die Personalien der Frau erheben wollten, verweigerte diese die Angaben zu ihrer Person.

Das Amtsgericht Ludwigshafen verurteilt aufgrund §111 Ordnungswidrigkeiten Gesetz, die damals 52 Jahre alte Frau, im Januar 2024 wegen eben diesem genannten Paragraphen zu einer Geldbuße von 500 EUR.

Hinweis:
Das Nichtnennen der Personalien gegenüber der Polizei stellt eine Ordnungswidrigkeit nach §111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.