Kontrollen der Polizei am Montag
Speyer (ots) – Am Montag 29.04.2024 gegen 15:10 Uhr, fuhr eine 78-jährige mit einem Kleinkraftrad ohne Versicherungskennzeichen in der Friedrich-Ebert-Straße. Polizeibeamte unterzogen sie einer Verkehrskontrolle. Sie legte den Beamten einen Versicherungsnachweis aus dem Jahr 2011 vor und unterlag der irrigen Annahme, dass das Führen eines nicht versicherten Fahrzeuges mit einem Verwarngeld erledigt sei. Die Beamten klärten die Dame auf, dass es sich hierbei jedoch um eine Straftat handelt.
Gegen 18:30 Uhr kontrollierte eine Polizeistreife einen 44-Jährigen mit seinem E-Scooter Am Roßsprung. Das Gefährt bzw. das Kennzeichen boten zwar keinen Anlass zur Beanstandung, der Fahrer zeigte allerdings mehrere Auffälligkeiten, die auf eine Rauschmittelbeeinflussung hindeuteten. Es ergaben sich Hinweise auf den Konsum von Amfetamin sowie Cannabis. Der 44-Jährige verweigerte einen Urintest. Die Beamten brachten ihn zur Dienststelle, wo ihm eine Ärztin eine Blutprobe entnahm. Ihn erwartet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Gegen 19:45 Uhr befuhr ein 31-Jähriger mit seinem E-Scooter die Dudenhofer Straße und hatte hieran ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2022 montiert. Eine Polizeistreife unterzog auch ihn einer Verkehrskontrolle und stellte drogentypische Auffälligkeiten fest. Ein Urintest reagierte positiv auf THC. Die Beamten untersagten ihm die Weiterfahrt und stellten den E-Scooter sicher. Ihn erwartet ein Strafverfahren.
In der Nacht auf Dienstag gegen 0:20 Uhr befuhr schließlich ein 17-Jähriger die Kurt-Schumacher-Straße mit seinem Kleinkraftrad. Eine Polizeistreife kontrollierte ihn und stellte bei ihm Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 0,77 Promille. Die Beamten verbrachten ihn zur Dienststelle, wo er einen Atemalkoholtest durchführte. Ihn erwartet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Liebesbetrug durch falsche Prostituierte
Speyerer Umland (ots) – Ein 58-jähriger Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis suchte Anfang April 2024 im Online-Messenger „Telegram“ nach Leuten in seiner Nähe und stieß auf eine Nutzerin, die ihm sexuelle Dienstleistungen gegen Vorkasse in Aussicht stellte. Allerdings forderte sie zuvor den Kauf von Zahlungskarten einer Videospieleplattform und die Zusendung der Auszahlungscodes von ihm.
Die Nutzerin stellte ihm fortwährend Treffen in Aussicht, die sich jedoch nie realisierten. Stattdessen entstand dem 58-Jährigen durch den mehrfachen Ankauf von Zahlungscodes ein finanzieller Schaden im mittleren 4-stelligen Bereich. Als der Mann sich des Betrugs gewahr wurde und eine Strafanzeige in Aussicht stellte, drohte ihm die Gegenseite mit der Veröffentlichung kompromittierenden Materials.
Die Polizei warnt davor, über Messengerdienste mit Unbekannten in Kontakt zu treten. Auch eines oder mehrere authentische Profilbilder bieten keine Gewähr dafür, dass es sich nicht um ein „Fake-Profil“ handelt. Die Täterkreise agieren zumeist professionell unter einer Legende. Auch wenn die Täter Ausweisbilder als Legitimation übersenden, kann es sich hierbei um gestohlene oder gefälschte Dokumente handeln.
Daher rät die Polizei: Wenn Sie Ihr Internetkontakt zur Überweisung von Geld oder zum Kauf von Zahlungskarten auffordert, beenden Sie umgehend den Kontakt und erstatten Sie eine Anzeige. Gehen Sie auf Drohungen nicht ein. Mehr Tipps erhalten Sie im Internet unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming/
Geschwindigkeitsmessungen der Polizei am Dienstag
Speyer (ots) – Am Dienstag 30.04.2024 richtete die Polizei in Speyer zwei Geschwindigkeitsmessstellen ein. Die Kontrollstellen wurden auch aufgrund von Bürgerbeschwerden ausgewählt. Zwischen 10-11:15 Uhr stellten die Beamten die Geschwindigkeit der in Richtung B39 fahrenden Fahrzeuge in der Landauer Straße fest. Bei einer hier erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h waren von 99 gemessenen Fahrzeugen zehn Fahrzeuge zu schnell unterwegs.
Hiervon konnten sechs mit einem Verwarnungsgeld vor Ort geahndet werden. Gegen vier Fahrer leiteten die Beamten Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Der Spitzenreiter wurde mit einer Geschwindigkeit von 59 km/h gemessen.
Zwischen 12-13:30 Uhr stellten die Beamten die Geschwindigkeit der in südlicher Richtung fahrenden Fahrzeuge in der Stockholmer Straße fest. Bei einer hier erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h waren von 51 gemessenen Fahrzeugen acht Fahrzeuge zu schnell unterwegs. Hiervon konnten zwei mit einem Verwarnungsgeld vor Ort geahndet werden.
Gegen 6 Fahrer leiteten die Beamten Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Der Spitzenreiter wurde mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Das zu erwartende Bußgeld liegt bei 400 Euro. Regelmäßig kommen 2 Punkte im Verkehrszentralregister sowie 1 Monat Fahrverbot hinzu.