Trunkenheit im Straßenverkehr durch Lachgas
A63 Nieder-Olm (ots) – Am 25.06.2024 gegen 09.03 h wurde ein auffällig fahrender
Autofahrer auf der A 63 Fahrtrichtung Mainz gemeldet. Der 21 jährige in
Frankreich lebende Portugiese fiel anderen Verkehrsteilnehmern durch seine
riskante Fahrweise, rechtsüberholen und die Hohen Geschwindigkeiten von bis zu
200 km/h auf. Das Fahrzeug konnte bei Nieder-Olm angehalten und kontrolliert
werden. Im Innenraum befanden sich 13 leere Lachgas-Flaschen. Zwischen den
Beinen hielt der Mann bei der Kontrolle einen Luftballon, der zum Konsum von
Lachgas genutzt werden könnte und eine angebrochene Flasche Lachgas lag zwischen
Fahrer- und Beifahrersitz. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann
keine Fahrerlaubnis besitzt. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen und er
erhält eine Anzeige wegen § 316 StGB-Führen eines Fahrzeuges unter dem Einfluss
berauschender Mittel. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Mainz – im Rhein schwimmen – Polizeieinsatz wird in Rechnung gestellt
Mainz (ots) – Normalerweise werden Einsätze der Polizei nicht in Rechnung
gestellt. Auftrag der Polizei ist die Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung und
niemand der Hilfe benötigt soll sich Gedanken um mögliche Kosten machen müssen.
Dem gegenüber stehen aber Einsätze, die mutwillig ausgelöst werden, so wie z.B.
am gestrigen Abend gegen 19:40 am Mainzer Winterhafen, als zwei Männer dort
unbedingt schwimmen wollten. Laut Zeugen war ihr Ziel, aus dem Winterhafen
heraus in den Rhein zu schwimmen, der gerade an der Einmündung natürlich eine
gefährliche Fließgeschwindigkeit haben kann.
Rechtzeitig trafen jedoch Streifenbesatzungen ein, die das Vorhaben der beiden
23 Jahre alten Männer unterbinden wollten und diese noch am Uferbereich, aber
bereits im Wasser antrafen. Sofort fiel den Polizisten die erhebliche
Alkoholisierung auf, die bei beiden bereits deutliche motorische Einschränkungen
auslöste. Da beide nicht Willens oder möglicherweise auch nicht mehr in der Lage
waren, aus dem Wasser zu kommen, wollten die Polzisten beide herausziehen. Die
mangelnde Mitwirkung, der Alkoholeinfluss, sowie die nasse, hohe Körpermasse
führten jedoch dazu, dass beide immer wieder ins Wasser fielen. Nur unter
maximaler Kraftanstrengung gelang es, die beiden herauszuziehen.
Als sie letztendlich im Trockenen waren, wurden sie aufgefordert, ihren Platz
auf der Liegewiese von ihrem Müll zu befreien und den Platz zu verlassen. Dies
belustigte sie jedoch ebenso, wie die vorherige Aktion und wurde unnötigerweise
in die Länge gezogen. Letztendlich wurde noch eine Personalienfeststellung auf
der Dienststelle mangels Ausweisdokumenten notwendig.
Die Kosten dieses Einsatzes werden beiden Personen in Rechnung gestellt. Die
Höhe errechnet sich aus einer Stundenpauschale in Höhe von ca. 70,- EUR je
Einsatzkraft.
Vollsperrung der A60 bei Ingelheim nach Fahrzeugbrand in Nothaltebucht
Ingelheim am Rein (ots) – Am Donnerstag, den 27.06.2024, gegen 11:30 Uhr kam es
auf der A60, zwischen der AS Ingelheim-West und AS Ingelheim-Ost zu erheblichen
Beeinträchtigungen aufgrund eines Fahrzeugbrandes. Aufgrund von einem
technischen Defekt musste die Fahrerin eines Audi A3 die Nothaltebucht anfahren.
Bis zum Stillstand kam es bereits zu erheblicher Rauchentwicklung. Die beiden
Insassen konnten das Fahrzeug noch rechtzeitig verlassen, bevor das Fahrzeug
schließlich im Vollbrand stand. Durch die Polizeiautobahnstation Heidesheim
musste die A60 in beide Fahrtrichtungen für circa 30 Minuten voll gesperrt
werden, da der entstandene Rauch die Sichtweite erheblich einschränkte.
Währenddessen konnte die Feuerwehr Ingelheim mit insgesamt fünf Fahrzeugen die
notwendigen Löscharbeiten durchführen. Infolgedessen kam es zu kilometerlangem
Rückstau. Die Insassen des Audi blieben unverletzt. Am Fahrzeug und dem Asphalt
in der Nothaltebucht entstand Sachschaden im fünfstelligen Bereich. Um 12:43 Uhr
war die A60 wieder vollständig befahrbar.
Zeugenaufruf nach Unfallflucht und Trunkenheit im Straßenverkehr
A63 Kirchheimbolanden – Wörrstadt (ots) – Am Mittwoch, 26.06.2024, 20:46 Uhr,
meldet eine aufmerksame Verkehrsteilnehmerin einen schwarzen BMW SUV mit
KH-Kennzeichen für Bad Kreuznach. Dieser würde auf der BAB 63, Fahrtrichtung
Mainz kurz vor der Anschlussstelle Kirchheimbolanden in Schlangenlinien fahren.
Durch zwei Polizeistreifen kann der BMW an der Anschlussstelle Wörrstadt auf dem
Seitenstreifen kontrolliert werden. Dabei stellt sich heraus, dass der Fahrer
stark alkoholisiert ist. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergibt 1,71 Promille.
Der PKW weist auf beiden Seiten frische Unfallschäden auf. Mit der linken
Fahrzeugseite dürfte der 33-jährige Mann mit einem (Klein-)LKW, mit der rechten
Fahrzeugseite dürfte er mit der seitlichen Leitplanke kollidiert sein, als er
über den Standstreifen überholte. Im Rahmen der Durchsuchung können diverse
Messer, ein Schlagstock sowie Drogen aufgefunden werden. Der Unfallverursacher
wird festgenommen und zur Dienststelle verbracht, wo ihm eine Blutprobe
entnommen wird. Der Führerschein wird zwecks Entziehung der Fahrerlaubnis
sichergestellt. Die aufgefundenen Waffen und Betäubungsmittel werden ebenfalls
sichergestellt. Der Fahrer muss sich nun wegen Unfallflucht, Gefährdung des
Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr sowie Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz und gegen das Waffengesetz verantworten. Zeugen, die
insbesondere Angaben zu Fahrweise des BMW, dem Unfallgeschehen oder dem zurzeit
unbekannten LKW machen können werden gebeten sich mit der Autobahnpolizei
Gau-Bickelheim (06701-9190) in Verbindung zu setzen.
Fahrt unter Alkohol- und Drogeneinfluss
Am 27.06.24 gegen 15:20 Uhr wurde eine Streife der Polizei Bingen in der Stromberger Straße auf einen der Polizei bereits bekannten E-Scooter-Fahrer aufmerksam, weshalb selbiger einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Im Rahmen der Kontrolle konnte bei dem 37-jährigen Fahrzeugführer Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein Test bestätigte dies und ergab einen Wert von 1,02 Promille. Darüber hinaus konnten die Beamten am Nasenloch des Fahrers Restanhaftungen von augenscheinlich frisch geschnieftem Amfetamin feststellen. Auch wenn der Fahrer trotz der gemachten Feststellungen einen Konsum abstritt, fiel der Drogenschnelltest positiv aus. Bei der weiteren Kontrolle des 37-jährigen konnten zudem unerlaubte Substanzen in Form einer Amfetaminpaste und Ecstasy-Tabletten aufgefunden werden. Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt und dem Fahrer eine Blutprobe entnommen.
Wiederholte Überwachung Durchfahrtsverbot
Durch die Polizei Bingen wurde am 26.06.24 in den frühen Morgenstunden eine Überwachung des Durchfahrtsverbots zwischen den Straßen „Im Mittelpfad“ und der „Josef-Knettel-Straße“ durchgeführt. In der halbstündigen Kontrolle konnten insgesamt vier Verkehrssünder einer Kontrolle unterzogen und entsprechend gebührenpflichtig verwarnt werden. Die Missachtung des Durchfahrtsverbots zieht ein Verwarnungsgeld von 50EUR nach sich. Die Polizei Bingen wird angesichts anhaltender Meldungen über Verstöße an besagter Stelle auch zukünftig weitere Verkehrskontrollen durchführen.