Neustadt an der Weinstraße – Mit den ersten wärmeren Tagen beginnt auch in Neustadt der Frühling und die ersten Vögel nisten wieder in Bäumen und Sträuchern. Um diese als Lebensraum für zahlreiche Vogelarten, aber auch andere Tierarten wie Fledermäuse zu bewahren, sind seit 2010 im Bundesnaturschutzgesetz mehrere Regelungen zum Schutz und der naturschutzgerechten Pflege von Bäumen und Gehölzen getroffen worden.
Die Umweltabteilung bittet daher auch dieses Jahr, folgende Rahmenbedingungen zu beachten: Vom 1. März bis 30. September ist es artenschutzrechtlich verboten, Sträucher, Hecken und andere Gehölze stark zurückzuschneiden oder zu roden. Schonende Pflegeschnitte sowie das Entfernen des Jahreszuwachses der Pflanzen sind weiterhin erlaubt.
Zudem ist zu beachten, dass die Fällung von Bäumen – zur eigenen Absicherung, um nicht versehentlich gegen Naturschutzrecht zu verstoßen – grundsätzlich im Vorfeld bei der Unteren Naturschutzbehörde (gebührenfrei) angezeigt werden sollte. Das entsprechende Formular ist auf der Homepage (Suchwort: Baumfällung) oder direkt bei der Umweltabteilung der Stadt erhältlich.
2014 wurde die Fällung von 113 privaten Bäumen gemeldet. Als Gründe wurden beispielsweise baumverursachte Schäden an Kanälen und Gebäuden, Verkehrssicherheitsprobleme wie akute Umsturzgefahr oder Wurzelschäden angegeben. Leider war der Grund in etwa 10 Prozent der Fälle nur der Umstand, dass der Baum bei der Gartengestaltung stört, für zuviel Schatten sorgt oder der jährliche Laubfall zu viele Umstände macht. Da jeder Baum gerade in der Stadt vielfältigen Nutzen für seinen Besitzer, die Nachbarn und die heimische Tierwelt hat, bittet die Umweltabteilung, über solche Unannehmlichkeiten hinwegzusehen und Bäumen auch in Privatgärten eine Zukunft zu geben.
In den Fällen, in denen eine Fällung wirklich unvermeidlich ist, wird darum gebeten, an die Nachpflanzung eines Baums zu denken.