Landau – In weniger als 50 Tagen beginnt in Landau die Landesgartenschau: Im Bereich der „Südstadt“ wird es für die Dauer der Landesgartenschau vom 17. April bis zum 18. Oktober 2015 eine neue Parkregelung geben.
„Wir versuchen mit der neuen Parkregelung den Parksuchverkehr durch Besucher der Landesgartenschau in dem Wohnbereich möglichst gering zu halten“,
so Bürgermeister Thomas Hirsch als Ordnungsdezernent. Mit der Lösung wolle man das berechtigte Interesse von Anwohnern und Gewerbetreibende sowie deren Kunden oder Gäste gerecht werden, so Hirsch.
Dazu wird während der Landesgartenschau eine „Zone mit eingeschränktem Halteverbot von 09:00 – 19:00 Uhr täglich“ eingerichtet. In diesem Zeitraum ist Kunden oder Besuchern ein Kurzzeitparken mit Parkscheibe für die Dauer von zwei Stunden möglich.
Anwohnern, Gewerbetreibenden oder Beschäftigten wird die Möglichkeit geboten, einen „Parkausweis Süd“ zu erhalten. Mit diesem Parkausweis ist ein uneingeschränktes Parken in der Zone möglich. Die Zone ist im beiliegenden Plan rot umrandet. Der Parkausweis berechtigt ausschließlich zum Parken in dem ausgeschilderten Zonenbereich. Die nördlich angrenzende blau umrandete Fläche bezieht sich auf den Bereich der Personen, die ebenfalls einen „Parkausweis Süd“ zum Parken in der rot umrandeten Zone erhalten können.
Der „Parkausweis Süd“ kann ab sofort beim Bürgerbüro der Stadt Landau, Marktstraße 50, 76829 Landau in der Pfalz beantragt werden und hat eine Gültigkeit vom 17. April bis 18. Oktober 2015.
Für Anwohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in den besagten Gebieten wird der Parkausweis kostenlos ausgegeben. Von allen anderen betroffenen Personen wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Euro erhoben. Als Anwohner wird bei der Beantragung lediglich der Personalausweis benötigt. Gewerbetreibende oder Beschäftigte werden gebeten, neben dem Personalausweis, einen Nachweis der Tätigkeit in dem besagten Gebiet vorzulegen.
Bei Rückfragen steht das Bürgerbüro unter der Rufnummer 06341/13-3266 zur Verfügung.