Darmstadt (rp) – Ab dem Antragsjahr 2015 besteht auch für die reinen Weinbaubetriebe erstmals die Möglichkeit sogenannte Direktzahlungen für Rebflächen nach der EU-Verordnung 1307/2013 zu beantragen. Auf diese Neuerung macht jetzt das Regierungspräsidium Darmstadt aufmerksam.
Die Beantragung erfolgt im Rahmen des gemeinsamen (!) Antrages 2015, der bis zum 15. Mai dieses Jahres und der Folgejahre beim RP-Dezernat Weinbau in Eltville zu stellen ist. Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen sind sogenannte Zahlungsansprüche, die in diesem Jahr ebenfalls zum 15. Mai, allerdings nur einmalig, beantragt werden können.
Da das Antragsverfahren für die Agrarförderung in diesem Jahr erst Ende März eröffnet wird und gleichzeitig wesentliche Neuerungen zu berücksichtigen sind, empfiehlt das Regierungspräsidium interessierten Weinbaubetrieben, sich möglichst jetzt schon mit dem RP-Dezernat Weinbau in Verbindung zu setzen
(Tel.: 06123-9058-23), um weitere Informationen zur Antragstellung zu erhalten.
Wichtiger Hinweis:
Für die Teilnahme an dem neuen Agrarumweltprogramm „Erhaltung des Weinbaus in Steillagen“ wurde das Antragsverfahren dagegen schon im Januar 2015 eröffnet. Anträge zur Teilnahme an diesem Förderprogramm für die nächsten 5 Jahre müssen dem RP-Dezernat Weinbau umgehend, spätestens bis zum 28. Februar 2015 vorliegen.
Mit der Übertragung der Zuständigkeit für die Abwicklung der Direktzahlungen an Weinbaubetriebe und die Förderung des ökologischen Weinbaus erweitert das Regierungspräsidium Darmstadt zu Beginn der neuen Förderperiode sein Dienstleistungsangebot als Fach- und Bündelungsbehörde sowie einheitlicher Ansprechpartner für die hessischen Weinbaubetriebe.