Pläne für Hochwasserschutz am Oberrhein mit Weschnitz und am Hessischen Teil des Neckars können eingesehen werden

RP: Offenlage bis 15. März 2015

Darmstadt (rp) – Die Planungen für Hochwasserschutzmaßnahmen am Oberrhein im Bereich Hessisches Ried und an der Weschnitz sowie für den Hessischen Teil des Neckars können bis zum 9. März 2015 in den Rathäusern der betroffenen Kommunen und beim Regierungspräsidium Darmstadt ‑ Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt in Darmstadt – eingesehen werden. Darauf macht jetzt die Behörde aufmerksam, die auch die Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet hat.

Mit der EU-Richtlinie vom 23. Oktober über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken wurden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, sog. Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRMP) aufzustellen, an deren Aufstellung dann auch die Öffentlichkeit zu beteiligen ist.

Zu den ersten Planentwürfen wurden bereits im Juni 2013 die Träger öffentlicher Belange gehört. Danach gab es am 11. und 12. März 2014 Erörterungen mit den betroffenen Fachbehörden und Verbänden,  zu denen auch die betroffenen Kommunen eingeladen waren. An diesen Terminen konnten auch schon interessierte Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen teilnehmen.

Mit der jetzigen Offenlegung wird den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen noch einmal eine formelle und umfassende Gelegenheit geboten, sich zu den Planentwürfen zu äußern und Anregungen und Bedenken vorzubringen. Diese sind bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung beim Regierungspräsidium Darmstadt ‑ Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt ‑, 64278 Darmstadt schriftlich zu erheben oder zur Niederschrift zu erklären.

Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden vom Regierungspräsidium Darmstadt geprüft und ggf. in den endgültigen Plänen eingearbeitet, bevor diese durch Veröffentlichung in Kraft gesetzt werden.