Bistum Speyer veröffentlicht Satzung für die neuen Pfarrgremien

Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeitsweise

Der Dom zu Speyer

Speyer (is) – Das Bistum Speyer erneuert seine pastoralen Strukturen: Am 1. Januar 2016 werden aus bisher 346 Pfarrgemeinden 70 neue Pfarreien gebildet. Jede Pfarrei wird künftig aus mehreren Gemeinden bestehen. Damit ändert sich zugleich die Rolle der pfarrlichen Gremien.

Bei den Wahlen am 10. und 11. Oktober 2015 werden neben dem Pfarrei- und dem Verwaltungsrat erstmals auch Gemeindeausschüsse gewählt. Die unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkte werden in der Satzung für die Pfarrgremien im Bistum Speyer beschrieben. Sie wurde im Rahmen des Prozesses „Gemeindepastoral 2015“ neu gefasst und jetzt im Oberhirtlichen Verordnungsblatt des Bistums Speyer veröffentlicht.

Aus der Satzung gehen unter anderem die Aufgaben, die Zusammensetzung und die Arbeitsweisen der verschiedenen Pfarreigremien hervor. Betont wir ihre gemeinsame Verantwortung für ein aktives Pfarrei- und Gemeindeleben. Dem Pfarreirat kommt die Aufgabe zu, das Zusammenwachsen der Gemeinden zu fördern und ein gemeinsames pastorales Konzept zu entwickeln. Die Pflege des kirchlichen Lebens vor Ort ist hauptsächlich Aufgabe der Gemeindeausschüsse. Der Verwaltungsrat hingegen sorgt für die Finanzen und Immobilien der Kirchengemeinde und der in ihrem Gebiet gelegenen Kirchenstiftungen. Alle drei Gremien werden direkt durch die Gemeindemitglieder gewählt. Das geht aus der Wahlordnung für die Pfarrgremien hervor, die ebenfalls im Oberhirtlichen Verordnungsblatt veröffentlicht wurde. Sie erläutert die einzelnen Schritte, in denen die Wahl vorbereitet und durchgeführt wird: von der Bildung eines Wahlausschusses über die Erstellung einer Kandidatenliste bis zur Feststellung des Wahlergebnisses und zum Umgang mit eventuell eingehenden Wahleinsprüchen.

Satzung und Wahlordnung für die Pfarrgremien im Bistum Speyer (OVB 2/2015):
http://cms.bistum-speyer.de/www2/index.php?cat_id=31350&mySID=59eaab1f6f…