Die von den Gerichten und Staatsanwaltschaften angeordnete Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation betrifft zum überwiegenden Teil den Mobilfunkverkehr. Dies ergibt sich aus der Telekommunikationsüberwachungsstatistik für das Jahr 2013, die das Bundesamt für Justiz (BfJ) jetzt veröffentlicht hat. „Der hohe Anteil des Mobilfunks spiegelt seine Bedeutung bei der Planung und Begehung von Straftaten wider“, erklärt Heinz-Josef Friehe, Präsident des BfJ.
Im Jahr 2013 betrafen 70,3 % der Anordnungen die Mobilfunk-, 18,0 % die Internet- und 11,7 % die Festnetztelekommunikation. Dabei waren, wie bereits im Vorjahr, in ca. 45 % der Fälle Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz Anlass zur Überwachung. Bundesweit wurden Überwachungsmaßnahmen in 5.669 Verfahren angeordnet; dies entspricht in etwa dem Wert des Vorjahrs mit 5.678 Verfahren. Die Zahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen liegt mit 22.917 leicht unter dem Vorjahreswert von 23.061.
Die Telekommunikationsüberwachungsstatistik enthält die Anzahl der nach den §§ 100a und 100b der Strafprozessordnung (StPO) angeordneten Maßnahmen zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation. Außerdem kann der Jahresübersicht entnommen werden, aufgrund welcher einzelnen Katalogtat des § 100a StPO die Anordnungen erfolgten.
Die Landesjustizverwaltungen und der Generalbundesanwalt berichten dem BfJ jährlich über die im vorangegangenen Jahr angeordneten Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung und zur Erhebung von Verkehrsdaten. Auf der Grundlage dieser Mitteilungen erstellt das BfJ entsprechende Jahresübersichten und veröffentlicht sie im Internet. Die Statistiken können auf der Internetseite des BfJ unter www.bundesjustizamt.de/justizstatistik abgerufen werden.