Die SGD Süd und die Stadt Bad Dürkheim haben sich heute, 15.12.2014, darüber ausgetauscht, wie unter Berücksichtigung des vorgelegten Schallpegelgutachtens vom Wurstmarkt 2014 in Anbetracht der überregionalen Bedeutung des Festes eine vertretbare Lösung für die Zukunft gefunden werden kann. Die Genehmigung für den Wurstmarkt 2014 war nur ausnahmsweise, auf Grundlage einer „atypischen Situation“, erteilt worden.
Im Rahmen einer sehr weit und sehr großzügig ausgeübten Ermessensentscheidung wurde in Aussicht gestellt, den zulässigen Schallpegel auf 70 dB(A) festzusetzen, da nachvollziehbar aufgezeigt wurde, dass eine weitere relevante Schallpegelminderung allenfalls unter unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann.
Für die Ausnahmegenehmigung für das Betriebsende von Fahrgeschäften, Tonwiedergabegeräten und Festzelten bestand Einvernehmen zwischen SGD Süd und Stadt Bad Dürkheim mittelfristig 24 Uhr zu erreichen. Im Rahmen eines „Sanierungskonzeptes“ soll an den Wochenenden (jeweils von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag) die 24-Uhr-Regelung in den kommenden Jahren schrittweise erreicht werden. Diesbezügliche Details sollen Anfang 2015 ausgearbeitet sein.
Das Schallpegelgutachten aus 2014 habe deutlich gezeigt, so die SGD Süd, dass ein Abweichen von den in der Rechtsprechung gefundenen Grundsätzen mit der gesetzlich gewährleisteten Nachtruhe nicht vereinbar ist. So sei der an den Wochenenden nach 24 Uhr zugelassene Beurteilungspegel deutlich überschritten worden. Dennoch habe man sich im Hinblick auf die lange Historie und die überregionale Bedeutung des Festes entschlossen, die nach der Freizeitlärmverordnung nur an fünf sehr seltenen Ereignissen erlaubte Überschreitung der Lärmwerte auf neun Tage und Nächte, also auf 18 Ereignisse auszudehnen. Damit komme man der Stadt als Veranstalterin weit entgegen.