Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte die beiden Verantwortlichen zweier Transportfirmen im Raum Karlsruhe, wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten bzw. 7 Monaten auf Bewährung.
Arbeitnehmer wurden über 3,5 Jahre nicht bzw. nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet, die Beschuldigten verursachten auf diesem Weg einen wirtschaftlichen Schaden in Höhe von 174.188,66 € (Sozialversicherung, Lohnsteuer und Beitragsschaden der Berufsgenossenschaft). Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.