Ab Samstag, 29. November 2014, darf Geflügel in der Nähe des Rheins nur noch im Stall gehalten werden. Als reine Vorsichtsmaßnahme hinsichtlich einer möglichen Ausbreitung der Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza vom Subtyp H5N8), die oft auch als „Vogelgrippe“ bezeichnet wird, erlässt das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises eine entsprechende Allgemeinverfügung.
Das so genannte „Aufstallungsgebot“ basiert auf der Anweisung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg an die Landratsämter, bis auf Weiteres in einem Streifen von 500 Metern um den Bodensee und entlang des Rheins eine Stallpflicht anzuordnen.
Demnach müssen Tierhalter, die Geflügel in Haltungen in einem Abstand von bis zu 500 Metern Entfernung zum Uferbereich des Rheins halten, das Geflügel aufstallen. Weiterhin haben alle Geflügelhalter im Rhein-Neckar-Kreis, die ihrer Meldepflicht bisher noch nicht nachgekommen sind, die Geflügelhaltung unverzüglich beim Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises anzuzeigen. Auch Geflügelbörsen, Märkte sowie sonstige Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind in dem betroffenen Gebiet verboten.
In den Regionen mit hoher Wildvogeldichte und in der Nähe von Wildvogel-Rastplätzen sollen dadurch die Risiken einer Ausbreitung der Infektion minimiert werden, indem ein möglicher Infektionsweg unterbrochen wird.
Trotz verstärkter Untersuchung von Wildvögeln gibt es derzeit keine Anzeichen für ein Auftreten der Geflügelpest in Baden-Württemberg. Auch Dr. Lutz Michael, Amtsleiter beim Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises, sieht keinerlei Anlass zur Beunruhigung:
„Bei den Anordnungen handelt es sich lediglich um Vorsichtsmaßnahmen. Weder im Rhein-Neckar-Kreis noch in Baden-Württemberg hat es bisher Verdachtsfälle gegeben.“
Am 5. November 2014 war in Mecklenburg-Vorpommern der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden.