Auf dem Weg zu einer gemeinsamen Umweltzone

Seit zwei Jahren bereits kooperieren Frankfurt, Wiesbaden und Mainz bei der gegenseitigen Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge, die ohne grüne Plakette die Umweltzonen der drei Kommunen befahren dürfen.

In Vorbereitung der Einrichtung einer Umweltzone in Offenbach zum 1. Januar 2015 haben die Großstädte nun vereinbart, künftig auch von der Stadt Offenbach ausgestellte Ausnahmegenehmigungen zu akzeptieren. 

Zu diesem Zweck erneuerten und erweiterten Frankfurt, Wiesbaden und Mainz ihre bereits bestehende Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen. Damit dürfen künftig auch Fahrzeuge mit Offenbacher Kennzeichen, die über eine solche Ausnahmegenehmigung verfügen, in allen vier Umweltzonen verkehren.

Die kommunale wie auch Ländergrenzen übergreifende Vereinbarung wurde am heutigen Tage im Offenbacher Rathaus von dem Verkehrsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main, Stefan Majer, der Umwelt- und Verkehrsdezernentin der Stadt Mainz, Katrin Eder, dem Ordnungsdezernenten der Stadt Wiesbaden, Dr. Oliver Franz sowie dem Umweltdezernenten der Stadt Offenbach am Main, Bürgermeister Peter Schneider, unterzeichnet.

Für den Gastgeber ist dieser Schritt ein ganz entscheidender auf dem Weg zu einer gemeinsamen Umweltzone: „Diese muss letztlich das große Ziel für uns alle zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger sein“, betonte Offenbachs Bürgermeister Peter Schneider. „Denn nur gemeinsam können wir die Luftqualität über unsere Stadtgrenzen hinweg verbessern.“

„Neben den Minderungseffekten bei den Schadstoffen führt diese Kooperation sowohl für die Bürger, Handwerksunternehmen als auch die Verwaltung zu einer Entbürokratisierung, so dass nicht für jede Stadt in Rhein-Main eine Ausnahme beantragt werden muss“, betont die Mainzer Verkehrs- und Umweltdezernentin Katrin Eder.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Regelungen Frankfurts zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Einfahrt in eine Umweltzone ohne grüne Plakette von den weiteren Städten mit einer Umweltzone – Mainz, Wiesbaden und künftig Offenbach – grundsätzlich übernommen werden. Damit gelten die jeweils von den beteiligten Kommunen ausgestellten Ausnahmegenehmigungen gleichermaßen in allen vier Umweltzonen. Auch die Höhe der Gebühren wird vereinheitlicht.

Für die Antragssteller bedeutet dies eine große Erleichterung: Sie müssen nur in einer der vier Städte eine solche Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese ist dann im Original gut sichtbar im Fahrzeug hinter der Windschutzscheibe auslegen und ist in allen vier Städten gültig. Die Beantragung weiterer Ausnahmegenehmigungen entfällt.