Nach dem Auftreten der Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern macht die Kreisverwaltung Mainz-Bingen nochmals alle Halter im Kreis Mainz-Bingen und in der Stadt Mainz darauf aufmerksam, dass alle Geflügelbestände beim zuständigen Veterinäramt angezeigt sein müssen.
Wer dies bisher noch nicht getan hat, wird aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Dies gilt ausdrücklich nicht nur für gewerbliche Haltungen, sondern auch für jede Hobbyhaltung, für Klein- und Kleinstbestände sowie für Einzeltiere.
Wer seine Haltung nicht meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird! In der Vergangenheit wurden hier bereits bis zu 300 Euro Bußgeld verhängt.
Damit im Ernstfall eine Verbreitung der Geflügelpest schnell und wirksam verhindert werden kann, müssen die Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln und Laufvögeln und das Veterinäramt hier tatkräftig zusammenarbeiten, um gesunde Geflügelbestände zu schützen und eine effektive Bekämpfung beim Auftreten der Seuche sicherzustellen. Der erste Schritt ist die ordnungsgemäße Meldung des Bestandes.
Geflügelhalter können ihre Tierhaltung per Fax: 06131/69333-4199 oder Brief (Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen, Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Große Langgasse 29, 55116 Mainz), als auch per E-Mail: abt41@mainz-bingen.de mit dem Meldebogen für Tierhalter, melden. Der Meldebogen für Tierhalter steht auch auf der Homepage des Kreises “www.mainz-bingen.de“ als Download zur Verfügung. Die Meldung ist selbstverständlich kostenfrei.