Am 24.10.14 fand die offizielle Einweihung und Inbetriebnahme der drei großen Windenergieanlagen auf dem Gelände der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) statt.
Die Errichtung dieser neuen, größeren und weitaus leistungsstärken Anlagen hat verstärkt Diskussionen in der Bevölkerung ausgelöst.
„Bei diesem sehr komplexen Thema gilt es, die Grundlagen und Rahmenbedingungen einmal klar und verständlich darzulegen“, so Oberbürgermeister Dr. Klaus Weichel. „Es handelt sich um zwei klare Bereiche, die es zu trennen gilt: die Windräder der ZAK und die Benennung potentieller Flächen für Windkraft im Rahmen des Flächennutzungsplanes. Grundsätzlich gilt, dass sich jede Kommune dieser Aufgabe stellen muss. Und jede Kommune agiert dabei in ihrer ganz eigenen Zuständigkeit.“
So spielt das Thema Windenergie auch bei den Planungen der Stadtverwaltung eine Rolle. Das Land Rheinland-Pfalz legte mit der Novellierung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV die Verantwortung für die Steuerung von Windenergieanlagen weitgehend in die Hand der Kommunen. Die Planungsgemeinschaft konnte sogenannte Vorrangflächen festsetzen, was auch geschehen ist. Nimmt sich die Kommune dieser Verantwortung nicht an, indem sie geeignete Flächen einer Prüfung unterzieht und in einem Flächennutzungsplan ausweist, werden Tor und Tür geöffnet für die ungesteuerte Errichtung von Windenergieanlagen durch private Investoren. „Das darf in Kaiserslautern keinesfalls passieren. Hätten wir uns über unsere Bauleitplanung dem Thema nicht angenommen, hätten wir uns unserer eigenen Steuerungsfunktion entledigt“, unterstreicht das Stadtoberhaupt.
Deshalb wurden potentielle Standortflächen nach glasklaren, methodisch sachgerechten Regeln ermittelt und sind im Entwurf zum Flächennutzungsplan 2025 eingeflossen. Die Mehrheit des Stadtrates hatte bereits im Januar 2013 den Beschluss gefasst, die ermittelten Standorte zur Nutzung von Windenergie in den Flächennutzungsplan zu übernehmen. „Nach aktuellem Sachstand fand zunächst die vorgezogene Bürgerbeteiligung statt. Es ist damit noch gar nichts festgelegt und kann jederzeit noch abgewogen werden“, unterstreicht der Oberbürgermeister.
Die ausgewiesenen Eignungsgebiete befinden sich im Osten und Nordosten des Stadtgebietes. „Durch diese Ausweisung wird lediglich die Errichtung von weiteren Windanlagen an anderen Stellen ganz klar ausgeschlossen“, erklärt der Rathauschef. „Es bedeutet nicht, dass diese Flächen komplett mit Windkraftanlagen versehen werden. Hier bedarf es im Einzelfall noch weitergehender Prüfungen. Auch können die vorgesehenen Flächen im weiteren Verfahren noch eingegrenzt werden.“
Die ausgewiesenen potentiellen Flächen sind entsprechend der Vorgaben des LEP IV mindestens 800 Meter von einer angrenzenden Wohnbebauung entfernt. Ein Planungsbüro hatte die Windhöffigkeit in Form einer Windpotenzialstudie untersucht. Durch einen Windmessmast, für dessen Errichtung bereits eine Genehmigung vorliegt, werden diese Werte für einen Standort südlich der A6 nun durch die Stadtwerke Kaiserslautern auf ihre Eignung hin überprüft.
Aktuell arbeitet das Referat Stadtentwicklung die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung auf. Dann wird der Bauausschuss sich der verschiedenen Einwände und Themenfelder ein weiteres Mal annehmen, bevor schließlich der Stadtrat über den Flächennutzungsplan letzten Endes entscheidet.