Das neue Bundeskinderschutzgesetz schreibt allen freien Trägern der Jugendhilfe – das sind Vereine, Verbände, Initiativen, Jugendfeuerwehren, THW, DLRG, etc. – vor, mit dem örtlich zuständigen Jugendamt Vereinbarungen zu treffen, um das Kindeswohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.
Ein Baustein dieser Rahmenvereinbarung ist z.B. die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses von Personen, die Kinder und Jugendliche im Auftrag des Trägers, des Vereines beaufsichtigen, betreuen und ausbilden. Worum geht es? Was besagt das neue Bundeskinderschutzgesetz? Wer setzt es um? Wer in meinem Verein muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?
Diese und weitere Fragen werden in den Informationsveranstaltungen am:
- Mittwoch, 05. November 2014 in Bad Kreuznach, Jugend- und Kooperationszentrum „Die Mühle“, Mühlenstraße 23
- Mittwoch, 12. November 2014 in Bad Sobernheim, TV –Halle, Staudernheimer Straße 76
- Donnerstag, 04.Dezember 2014 in Stromberg, Bürgerraum der Deutscher-Michel-Halle
jeweils um 19 Uhr beantwortet.
Die Stadt- und Kreisjugendförderung laden Sie dazu recht herzlich ein.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadtjugendförderung:
- www.die-muehle.net
- Kreisjugendförderung: www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/aemter/amt-5-kreisjugendamt/ju…