Wie bereits bekannt, hat die Bauverwaltung der Stadt am gestrigen Dienstag die Baugenehmigung für das von der Daumgemeinde geplante „Haus am Dom“ erteilt. Nach monatelangen öffentlichen Diskussionen steht dem Baubeginn nun nichts mehr im Wege. „Ich habe immer betont, dass der Bauantrag der Domgemeinde genau so behandelt wird wie jeder andere Antrag einer Privatperson“, so OB Kissel. Die Baugenehmigung sei ohne Einschränkungen erteilt worden.
Der Stadtrat hatte zuletzt mehrheitlich gegen ein gefordertes Bürgerbegehren gestimmt, nachdem der Bürgerverein Dom-Umfeld vor Gericht in mehreren Instanzen gescheitert war. „Ein Bürgerentscheid, selbst wenn er entgegen meiner Auffassung rechtlich zulässig sein sollte, kann keine sachentscheidende Rechtsfolge für das Baugenehmigungsverfahren haben. Eine bewusst zögerliche oder gar die Nicht-Bearbeitung eines Baugesuches würde die gesetzlichen Rechte der Antragsteller – in diesem Falle der Domgemeinde – missachten und gegen Recht und Gesetz verstoßen“, hatte der Stadtchef stets betont.
Das Oberverwaltungsgericht hatte keinen rechtlichen Zusammenhang zwischen dem beantragten Bürgerbegehren und dem Baugenehmigungsverfahren gesehen, ein Bürgerentscheid hätte keine Auswirkungen auf das Recht der Domgemeinde, ihr Gemeindehaus zu bauen, gehabt. Gegenstand eines Bürgerbegehrens müsse, wie auch OB Kissel immer wieder deutlich gemacht hatte, eine „Angelegenheit der Gemeinde“ sein, hatte das Gericht in seiner Begründung ausgeführt. Somit lag die Entscheidung für oder wider den Bau des Gebäudes nicht beim Stadtrat, sondern bei der staatlichen Bauaufsichtsbehörde.