Im Kleinen Mönch 5 in Schriesheim werden bereits am Freitag, 19. September insgesamt etwa 25 Asylbewerber vorläufig untergebracht. Der Rhein-Neckar-Kreis hat das Wohnobjekt zum Zweck der Flüchtlingsunterbringung angemietet. Bei den Personen handelt es sich um mehrere Familien aus Syrien.
Die Stadtverwaltung Schriesheim wurde seitens des Rhein-Neckar-Kreises über die Anmietung der Wohnungen und die Unterbringung der Asylbewerber informiert. Die unmittelbaren Anwohner des Wohnobjekts Kleiner Mönch 5 haben eine schriftliche Information erhalten.
Als untere Aufnahmebehörde ist das Landratsamt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz für die Aufnahme und vorläufige Unterbringung der zugeteilten Personen verantwortlich. Die Betreuung der Asylbewerber in Schriesheim erfolgt ebenfalls durch den Rhein-Neckar-Kreis.
Der Zustrom von Flüchtlingen ist bundes- und landesweit in den vergangenen Jahren und insbesondere in den letzten Wochen und Monaten so stark angestiegen, dass die vorhandenen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Rhein-Neckar-Kreis nicht mehr ausreichen, den Unterbringungsbedarf zu decken. Die untere Flüchtlingsaufnahmebehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat bereits in den vergangenen zwei Jahren einige neue Gemeinschaftsunterkünfte errichtet, weitere befinden sich derzeit in Planung. Um seiner Aufnahmeverpflichtung gegenüber dem Land nachzukommen, hat der Rhein-Neckar-Kreis darüber hinaus bereits eine Vielzahl von Wohnungen zur Unterbringung von Asylbewerbern in den Städten und Gemeinden des Landkreises angemietet und ist nach wie vor auf der Suche nach weiteren geeigneten Wohnungen im Kreisgebiet.