Voraussichtlich im Laufe des September 2014 wird der Rhein-Neckar-Kreis in Waibstadt im ehemaligen Krankenhaus, in dem zuletzt ein Altenpflegeheim betrieben wurde, Flüchtlinge unterbringen.
Das Gebäude wird für fünf Jahre angemietet und würde nach derzeitiger Rechtslage Platz für bis zu 120 Personen bieten. Darüber informiert Landrat Stefan Dallinger jetzt die Bevölkerung.
Ab dem 1. Januar 2016 wird sich die Anzahl der dort maximal unterzubringenden Personen infolge einer Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) auf deutlich unter 100 Personen reduzieren. Mit der Anmietung dieses Gebäudes konnte der Rhein-Neckar-Kreis eine Notunterbringung beispielsweise in Turnhallen gerade noch vermeiden.
Angesichts der in diesem Jahr stark gestiegenen Flüchtlingszahlen ist die Landkreisverwaltung als untere Aufnahmebehörde kreisweit auf der Suche nach weiteren Unterbringungsmöglichkeiten. Mit den bereits bestehenden Unterbringungskapazitäten in Sinsheim, Neckargemünd, Spechbach, Walldorf, Schwetzingen, Mühlhausen, Eberbach und Reilingen kann das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis seine Aufnahmepflicht nicht mehr erfüllen. Auch die sich derzeit im Bau befindliche Gemeinschaftsunterkunft in Wiesloch, die Planungen in Weinheim sowie die Anmietung von Wohngebäuden in verschiedenen anderen kreisangehörigen Gemeinden werden den Bedarf an Unterbringungsplätzen nicht decken können.
Bereits bis Mitte August des laufenden Jahres wurden dem Rhein-Neckar-Kreis mit 707 Flüchtlingen fast so viele Personen zugewiesen wie im gesamten Vorjahr 2013, in dem der Landkreis 837 Personen aufgenommen hat. Am Jahresende werden es nach der Prognose des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BamF) dann nahezu 1.200 Flüchtlinge sein, die der Rhein-Neckar-Kreis aufzunehmen und unterzubringen hat. Zudem wird sich der Kreis im kommenden Jahr auf mindestens ähnlich hohe Zuweisungszahlen einstellen müssen. Aufgrund der der weltweiten Krisen und geänderten Prognosen des BamF ist der monatliche Zugang an Flüchtlingen in den Rhein-Neckar-Kreis immer noch deutlich höher, als dies bei der Planung von Unterkünften vorhersehbar war.
Deswegen werden weiterzusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten dringend gesucht.
„In Waibstadt haben mit dem ehemals als Krankenhaus und Altenpflegeheim genutzten Gebäude ein geeignetes Objekt gefunden“, sagte Landrat Stefan Dallinger.
Die Kreisverwaltung ist dankbar, dass sich der Eigentümer von der Notwendigkeit der Nutzung dieses Gebäudes zur Flüchtlingsunterbringung überzeugen ließ. Die Wohnheimverwaltung des Kreises wird in den nächsten Tagen und Wochen gemeinsam mit der Stadt Waibstadt besprechen, wie die Auswirkungen des Bezugs der neuen Unterkunft am besten bewältigt werden können. Als gutes Beispiel können diesbezüglich die Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Spechbach oder auch die zwischenzeitlich allerdings beendete Unterbringung von Flüchtlingen in der ehemaligen Martinschule in Ladenburg dienen.
„Die zu uns kommenden Flüchtlinge sind auf unsere Hilfe und Unterstützung dringend angewiesen. Daher bin ich froh und dankbar, dass es gelungen ist in Waibstadt eine vorläufige Bleibe zu finden, die es den Flüchtlingen ermöglicht, sich mit unseren Verhältnissen vertraut zu machen“, sagte Landrat Stefan Dallinger.
Die Gemeinden sind für den Landkreis unverzichtbare Partner bei der Flüchtlingsaufnahme. Mit der Unterbringung in Waibstadt alleine könne das Landratsamt seine Aufgabe zur Aufnahme von Flüchtlingen aber nicht dauerhaft sicherstellen, so der Landrat weiter.
„Der Rhein-Neckar-Kreis ist daher weiter auf der Suche nach geeigneten Standorten, die für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden können“, appellierte er an die Kommunen im Kreis, das Landratsamt hier weiterhin zu unterstützen.
Die Hauptherkunftsländer der in den ersten sechs Monaten des Jahres 2014 in Deutschland registrierten Flüchtlinge sind Syrien, Serbien, Afghanistan, Eritrea, Albanien, Somalia, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Russische Föderation und Irak.