Voraussichtlich Ende des Jahres tritt der Einheitliche Regionalplan der Region Rhein-Neckar in Kraft. Der Teilregionplan Windenergie, der zunächst ausgespart wurde, liegt nun zur Einsicht offen. Er beinhaltet Vorrang- und Ausschlussgebiete für die regionalbedeutsame Windenergienutzung.
Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Germersheim können den Entwurf vom 25. August bis 20. Oktober 2014 in der Kreisverwaltung Germersheim, Hauptgebäude, Luitpoldplatz 1 (in der Information, EG) zu den üblichen Dienstzeiten einsehen. Die Unterlagen sind auch im Internet unter www.vrrn.de abrufbar.
Anregungen zu den Inhalten des Planwerkes können bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder per E-Mail an teilregionalplan.windenergie@vrrn.de bei der Geschäftsstelle des Verbandes Region Rhein-Neckar, P7 20-21, 68161 Mannheim eingereicht werden.