Staatssekretär Werner Gatzer, der im Bundesfinanzministerium u. a. für Zollangelegenheiten zuständig ist, und Ministerialdirektor Julian Würtenberger, Abteilungsleiter Zoll im Bundesfinanzministerium, informierten sich heute beim Hauptzollamt Karlsruhe über die örtlichen Besonderheiten zur Übernahme der Kfz-Steuer durch die Zollverwaltung.
Das Hauptzollamt Karlsruhe verwaltet seit April die Steuerangelegenheiten von rund 2,2 Mil-lionen Fahrzeugen unterschiedlichster Art. Um einen persönlichen Eindruck zu gewinnen, besuchten die Gäste in Begleitung von Hans Jörg Großbongardt, dem stellvertretenden Leiter des Hauptzollamts Karlsruhe, das Zollamt Karlsruhe und die in der Pfannkuchstraße gelegene Festsetzungsstelle für die Kfz-Steuer in Karlsruhe.
Nach einer allgemeinen Vorstellung des Hauptzollamts wurden verschiedene Aspekte der Kfz-Steuersachbearbeitung angesprochen. Vor allem die Vielzahl der zu bearbeitenden Anträge und SEPA – Mandate sowie die bei deren Bearbeitung mit dem neuen IT-System gemachten Erfahrungen wurden besprochen. Ein besonderes Interesse hatten Staatssekretär Gatzer und Ministerialdirektor Würtenberger an den Fragen der Bürgerinnen und Bürger.
Pro Monat erreichen das Hauptzollamt Karlsruhe derzeit rund 5.000 Anrufe, bei denen die Zuständigkeitsübernahme durch die Zollverwaltung, die Zahlungsmodalitäten, die Veränderungen im Vergleich zu den Finanzämtern, aber auch Themen wie Stundung oder Steuervergünstigungen eine Rolle spielen. Staatssekretär Gatzer lobte im Rahmen des Besuchs die Ergebnisse, die bei der Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer im Bezirk des Hauptzollamtes Karlsruhe bisher erzielt wurden:
„Unsere Zöllnerinnen und Zöllner sind mit großem Einsatz an die neue Aufgabe herangegangen. Ich bin beeindruckt, von der Arbeit, die sie leisten.“
Im Bezirk des Hauptzollamts Karlsruhe sind neben den Festsetzungsstellen für die Kfz-Steuer auch die Zollämter in Bruchsal, Baden-Baden, Pforzheim, Horb, Heidelberg und Ludwigshafen sowie die Dienstorte Mannheim und Karlsruhe Pfannkuchstraße als Kontaktstellen für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Hier können Anträge auf Steuervergünstigungen, zum Beispiel für schwerbehinderte Menschen oder Fahrzeuge der Landwirtschaft, abgegeben oder Rückstände einbezahlt werden.
Für die weitere Bearbeitung ist ausschließlich die Festsetzungsstelle in Karlsruhe zuständig. Die Zollverwaltung stellt auch unter www.zoll.de Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. In der Rubrik „Fragen und Antworten“, können Antworten zu häufig gestellten Fragen eingesehen werden.