Die Kraftfahrzeugsteuer wird mittlerweile deutschlandweit von den Hauptzollämtern des Bundes verwaltet. In Hessen bearbeiten die Hauptzollämter Darmstadt und Gießen die Kfz-Steuer. Eine Liste der Kontaktstellen mit örtlichen Zuständigkeiten kann auf der Internetseite des Zolls abgerufen werden.
Die Umstellung gilt bereits seit April 2014, dennoch suchen viele Bürgerinnen und Bürger wie lange Jahre gewohnt Rat bei ihren Finanzämtern. Dazu Finanzminister Dr. Thomas Schäfer: „Wir helfen gerne, auf das Angebot des Zolls hinzuweisen. In der Sache können wir aber nicht mehr helfen. Alle Unterlagen und Daten zur Kfz-Steuer sind komplett an den Zoll übergegangen.“
Kraftfahrzeugsteuerbescheide, die den Bürgerinnen und Bürgern vom Finanzamt erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Bereits gewährte Vergünstigungen müssen nicht neu beantragt werden.
Wurde dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Mandat zur Kraftfahrzeugsteuer erteilt, gelten Einzugsermächtigung bzw. Mandat auch für künftig fällig werdende Beträge zur Kraftfahrzeugsteuer. Der Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erfolgt nun aber nicht mehr durch das Finanzamt, sondern durch die Bundeskasse Halle/Saale.
Die Aufgaben der Zulassungsstellen ändern sich durch den Zuständigkeitswechsel nicht. Wie bisher sind diese unter anderem für Anmeldungen, Ummeldungen und die Eintragung eines Halterwechsels zuständig.
Infos unter www.zoll.de.