Die Staatsanwaltschaft legt dem 40jährigen Angeklagten u. a. zur Last, die 27 jährige Mitangeklagte dazu gedrängt zu haben, einen Brandanschlag auf einen LKW zu begehen. Die Mitangeklagte habe den Brandanschlag dann auch wie geplant am 28.4.2013 ausgeführt.
Am 28.9.2013 habe der Angeklagte unter Mithilfe der Mitangeklagten auf dem Gelände der Firma G. in Harthausen zumindest drei Tanktransporter, deren Tanks mehr oder weniger mit Flüssiggas gefüllt gewesen seien in Brand gesetzt. Einer der Lkw habe sich an der „Schnittstelle“ der sich ebenfalls auf dem Gelände befindlichen Wohnhäuser der ehemaligen Freundin und Geschäftspartnerin des Angeklagten sowie deren Vater befunden. Beide haben zur Tatzeit in den Wohnhäusern geschlafen. Ziel des Angeklagten sei es gewesen, diese beiden Personen durch die Brandlegung und darauf folgende Explosion zu töten. Die Mitangeklagte habe indes nicht damit gerechnet, dass der Angeklagte mit der Tat Menschen töten wolle oder dass dies überhaupt möglich sei.
In der Folge der Brandlegung sei es zu zahlreichen Explosionen durch die u. a. 17 Angehörige der zwischenzeitlich herbeigerufenen Freiwilligen Feuerwehr teilweise schwer verletzt wurden. Ein Wohnhaus auf dem Gelände sei zerstört, ein anderes schwer beschädigt worden. Ein Gastank sei aufgrund der schwersten Explosion ca. 450 m durch die Luft geschleudert worden und in einer Lagerhalle neben einem anderen Wohnhaus eingeschlagen.
In der Ortschaft Harthausen wurde eine Vielzahl von Wohnhäusern beschädigt. Insgesamt sei ein Schaden von mehr als 10 Millionen Euro entstanden. Der gesamte Ortsbereich von Harthausen musste evakuiert werden.
Der Prozess beginnt am 10.09.2014. Es wurden bisher 14 Folgetermine angesetzt.