Überprüfungen von Tierhaltungen aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung um 20% gestiegen

Jahresbericht 2013 belegt: Tierschutz genießt hohes Ansehen in der Bevölkerung

Die tierschutzrechtliche Überwachung von Tierhaltungen hat hohe Bedeutung. Dies resultiert sowohl durch die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz seit dem Jahr 2002, als auch aus der wachsenden Aufmerksamkeit in der Bevölkerung: Viele der im vergangenen Jahr durch das Landratsamt Karlsruhe durchgeführten Überprüfungen gehen auf Hinweise aus der Bevölkerung zurück, die Tierhaltungen kritisch beurteilt und Beobachtungen an die Behörden weitergibt. Dies geht aus dem Jahresbericht Tierschutz 2013 hervor, den das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung vorgelegt hat.

Das Tierschutzrecht fordert von jedem Halter ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten, um eine artgerechte Fütterung, Pflege und Unterbringung gewährleisten zu können. Von 450 überprüften Tierhaltungen wurden in rund der Hälfte der Fälle Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben festgestellt, was sich auf dem Niveau des Vorjahres bewegt. Das Amt hat daraufhin entsprechend der rechtlichen Vorgaben die erforderlichen Maßnahmen ergriffen: So musste einem Tierhalter sein Pferd weggenommen werden, nachdem er u. a. über Wochen sein Tier trotz mittel- bis hochgradiger Lahmheit nicht von einem Tierarzt hat behandeln lassen. Ähnlich erging es einem Schafhalter. Bei weniger gravierenden Verstößen wurden Belehrungen ausgesprochen oder die Halter zu einer Maßnahme innerhalb einer gewissen Zeit angehalten. Als letztes Mittel bleibt schließlich nur die Untersagung der Tierhaltung, die im vergangenen Jahr zwei Mal zum Tragen kam.

Im Bereich der Haltung von exotischen Tieren fielen im vergangen Jahr zunehmend Schlangenhalter auf, die einem Trend aus den Vereinigten Staaten folgen. Dort ist eine sogenannte „Rackhaltung“ üblich, bei der Schlangen in Schubladen gehalten werden. Auf diese Weise kann eine große Anzahl von Tieren auf minimalem Raum gehalten werden. Nach deutschem Recht ist eine solche Haltung als Standardunterbringung jedoch nicht zulässig. Das Amt musste in zwei Fällen einschreiten und die bereits bestehende Rackhaltung untersagen.  

Viele der festgestellten Beanstandungen stellten Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld geahndet wurden. Ihre Zahl hat sich im Vergleich zum Jahr 2012 jedoch halbiert. In vier Fällen mit gravierenden Verstößen wurden Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Es handelte sich hierbei um zwei Hunde-, einen Reptilien- sowie einen Pferdehalter, deren Tiere stark abgemagert waren oder welche trotz Behandlungspflicht nicht zu einem Tierarzt gebracht wurden. 

Ein weiteres Arbeitsfeld der Amtstierärzte ist die Erlaubniserteilung oder die Untersagung von Zucht, Halten und Handel mit Tieren. Davon betroffen sind sowohl gewerbsmäßigen Unternehmungen wie z. B. Reitbetriebe oder Zoohandlungen, als auch sogenannte Hobbyzuchten ab einem bestimmten Umfang, Tier- und Vogelparks sowie Tierpensionen. Zwölf Erlaubnisse wurden im vergangenen Jahr erteilt, im Gegenzug musste in sechs Fällen die bereits bestehende Tätigkeit wegen fehlender Voraussetzungen untersagt werden. 

Aufgrund der aktuellen Änderung des Tierschutzgesetzes ist künftig auch für das Verbringen und Vermitteln von Wirbeltieren ins Inland eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz erforderlich. Dies trifft insbesondere auf Tierschutzorganisationen sowie im Tierschutz tätige Personen zu, die beispielsweise Hunde und Katzen aus süd- oder osteuropäischen EU-Ländern mit niedrigerem Tierschutzniveau nach Deutschland holen, um diese hier an neue Halter zu vermitteln. Ferner ist zusätzlich ein Erlaubnisvorbehalt für Hundetrainer vorgesehen. Durch diese beiden Neuerungen ist ein erheblicher Anstieg der Antragszahlen zu erwarten. 

Tiertransporte sowohl im Nutztierbereich als auch von Heimtieren wie z. B. Hunde- und Katzenwelpen oder Vögel finden innerhalb der Europäischen Gemeinschaft grenzüberschreitend statt. Auch bei diesen Transporten ist künftig mit einem erheblichen Anstieg zu rechnen, was in der jüngsten Vergangenheit durchgeführte Kontrollen zeigen.