Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen von Bauleitplanverfahren. Das im Norden des Stadtteils Mainz-Finthen zwischen Sertoriusring und Autobahn A 60 liegende Areal stellt sich heute als Grün- und Freizeitbereich des bestehenden Freizeitgeländes "Römerquelle" dar. Neben den Park- und Spielflächen befinden sich hier auch Sportanlagen, u. a. ein Bolzplatz und eine Tennisanlage mit Tennishalle, 7 Tennisplätzen und einem Gastronomiebetrieb. Da in den letzten Jahren die Nachfrage nach Sportstätten für Tennis kontinuierlich stark zurückgeht, kann die o. a. Tennisanlage nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Aus diesem Grund beabsichtigt der Eigentümer der Tennisanlage, die bisherige Nutzung aufzugeben und stattdessen einen Lebensmitteldiscountmarkt, einen Drogeriemarkt sowie für den verbleibenden Teil des Grundstücks Wohnbebauung in Form von Mehrfamilienhäusern zu entwickeln.
Der hierzu in Frage kommende Bereich ist in dem rechtskräftigen o. a. Bebauungsplan "Sport- und Freizeitgelände zw. Sertoriusring und der Bundesautobahn (F 55)" als ein Sondergebiet für die Errichtung einer Tennishalle sowie Grünflächen und in dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Mainz als "Fläche für Sport- und Spielanlagen" mit der Zweckbestimmung "Sportanlagen, Tennisplatz" dargestellt.
Da auf der Grundlage dieses bestehenden Planungsrechts die geplanten Nutzungen hier nicht möglich sind, ist zur Erreichung der neuen Planungsziele neues Baurecht – mittels Neuaufstellung eines Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes – erforderlich.
Aus diesem Grund hat der Stadtrat der Stadt Mainz in seiner Sitzung am 07.05.2014 beschlossen, die nachstehenden Bauleitpläne aufzustellen:
1. Bebauungsplan "Nahversorgung Sertoriusring (F 91)" und
2. Änderung Nr. 46 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungsplanes "Nahversorgung Sertoriusring (F 91)".
Ebenfalls in der o. a. Sitzung hat der Stadtrat den Beschluss gefasst, zu den beiden Bauleitplänen die gesetzlich vorgesehene, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) durchzuführen.
Mit dem Bebauungsplan "Nahversorgung Sertoriusring (F 91)" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Nahversorgungsstandortes bestehend aus einem Lebensmitteldiscountmarkt und einem Drogeriemarkt am Standort der heutigen Tennisanlage am Sertoriusring geschaffen werden. Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, die verbleibenden Restflächen entsprechend der baulichen Umgebung mit einer Wohnnutzung zu entwickeln. Hierbei gilt es ein verträgliches Maß der Nutzung zu definieren, welches sich aus den vorhandenen Rahmenbedingungen im Plangebiet ergibt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet statt:
am Dienstag, 10.06.2014 um 18:00 Uhr im Bürgerhaus Finthen, Kleiner Saal, Am Obstmarkt 24, 55126 Mainz.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen o. a. Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, soweit solche für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Diese werden von den Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes an dem o. a. Termin erörtert. Im Anschluss an die Erörterung wird der Öffentlichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern, Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Als zusätzliche Information stehen die Entwürfe der o. a. Bauleitpläne und ihre Begründungen im Internet unter der Adresse www.mainz.de/stadtplanungsamt im Zeitraum vom 10.06.2014 bis 27.06.2014 (einschließlich) zur Verfügung.