Immer wieder ist es notwendig, dass landwirtschaftliche Grundstücke durch den Bau, den Bestand und die Unterhaltung von Freileitungen und Erdkabeln in Anspruch genommen werden müssen. Zur Regelung der damit verbundenen Entschädigungsfragen für die Grundstückseigentümer und Landwirte hatten der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. und der Energieversorger EWR bereits in der Vergangenheit eine Rahmenvereinbarung, die nun zeitgemäß angepasst und mit der EWR Netz GmbH neu abgeschlossen wurde.
Die ab sofort geltende neue Rahmenvereinbarung umfasst die Entschädigung bei Inanspruchnahme genutzter Grundstücke durch den Bau, Bestand und Unterhaltung von Freileitungen, Erdkabel und Masten von 20 kV (Mittelspannung) einschließlich Kommunikationsleitungen. Mit diesem Vertrag kann eine praxisorientierte und im Sinne der Landwirte und Grundstückeigentümer geregelte Entschädigung abgewickelt werden. Mit diesem Vertrag ist es auch gelungen, Regelungen für Ersatzneubauten in den Rahmenvertrag zu integrieren.
Die Entschädigung umfasst die Ertragsausfälle und Mehraufwendungen bei Maststandorten sowie die Einschränkung und die regionalen Unterschiede bei Überspannungsentschädigungen. Die Mindestentschädigung pro Grundstückseigentümer beträgt 75 EUR. Für die Überspannung wurde die Mindestentschädigungshöhe für den Schutzstreifen bei landwirtschaftlich zu bewertenden Flächen in Rheinhessen auf 0,70 Euro je Quadratmeter festgelegt. Ab einem Verkehrswert von 3,50 Euro pro Quadratmeter wird eine Entschädigung in Höhe von 20 % des jeweiligen Verkehrswertes gezahlt. Weitere Details zur Entschädigungshöhe stellen die Bezirksgeschäftsstellen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. gerne zur Verfügung.
Für Erdkabel werden bis zu einer Schutzstreifenbreite von 1 m mit 1 EUR je laufendem Meter entschädigt. Bei einer Schutzstreifenbreite von mehr als 1 m wird 1 EUR pro Quadratmeter entschädigt. Hat die betreffende Fläche einen höheren Verkehrswert als 5 EUR je Quadratmeter wird eine Entschädigung in Höhe von 20 Prozent gezahlt.
Darüber hinaus wurden die Entschädigungen für die Maststandorte neu geregelt und deutlich verbessert. Maßgeblich sind nunmehr die Werte aus einem Gutachten, das im Jahr 2010 eigens zu diesem Zweck erstellt wurde. Die Entschädigung für die Maststandorte richtet sich damit künftig nach dem Rohertrag und der Mastkantenlänge.
Darüber hinaus wird für die mit dem Abschluss des Vertrages sowie der Eintragung der Dienstbarkeit verbundenen Aufwendungen eine pauschale Entschädigung in Höhe von 75 EUR je Grundstückseigentümer gezahlt. Für die mit dem Abschluss einer eventuellen Bewirtschaftungsvereinbarung oder Flurschadensregulierung verbundener Aufwendung erhält der Nutzungsberechtigte pauschal 75 EUR. Selbstbewirtschaftende Grundstückeigentümer erhalten beide Pauschalen und somit 150 EUR.
Details des neu geschlossenen Rahmenvertrages können in den Bezirksgeschäftsstellen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. angefordert werden.