Ministerin Lemke: „Bagatellgrenze entlastet Handwerksbetriebe bei EU-Pflicht zur Anzeige von Abfalltransporten“

Bagatellregelung eingeführt

Auch Handwerksbetriebe, die für ihre Kunden Abfälle entsorgen, müssen dies nach EU-Recht künftig anmelden. Um dabei die Betriebe zu entlasten, hat sich Rheinland-Pfalz für eine „Bagatellregelung“ im Rahmen der „Anzeige- und Erlaubnisverordnung der Anzeige- und Erlaubnisverordnung des Bundes (AbfAEV)“ eingesetzt: Nur sehr große Abfallmengen werden danach anzeigepflichtig. Zudem können die Handwerksbetriebe die Anzeige für ihre Abfall-Transporte im Internet erstellen. Die Regelung tritt am 1. Juni in Kraft.

Nach EU-Recht müssen Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen diese Tätigkeiten anzeigen. In der neuen Anzeige- und Erlaubnisverordnung ist dieses Verfahren detailliert geregelt. Danach sind erstmalig auch Handwerksbetriebe von der Anzeigepflicht betroffen, sobald sie Abfälle entsorgen, die bei Arbeiten entstanden sind.

So muss zum Beispiel ein Dachdecker, der ein Haus neu eingedeckt hat, es vorab melden, sobald er alte Dachziegeln oder asbesthaltige Platten mitnimmt. Dank der „Bagatellregelung“ sind von dieser Meldepflicht aber nur solche Handwerksbetriebe betroffen, die pro Jahr mehr als 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle oder mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle sammeln oder befördern.

Wirtschaftsministerin Eveline Lemke: „Um für die Mehrzahl der Betriebe keine unnötige Bürokratie aufzubauen, war uns diese Mengenangabe wichtig. Wir haben uns im Bundesrat für die Bagatellgrenze stark gemacht. Für die Betriebspraxis gut geeignet ist auch das bundesweit einheitliche System, in dem über das Internet Anzeigen und Erlaubnisse schnell und bequem in elektronischer Form erstellt, mit den erforderlichen Unterlagen ergänzt und automatisiert übersendet werden können.“

In Rheinland-Pfalz ist die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) zuständige Stelle für das Anzeigen- und Erlaubnisverfahren. Auf der SAM-Homepage www.sam-rlp.de werden weitergehende Informationen und der Link zu dem bundesweiten System zur Verfügung gestellt: www.eAEV-Formulare.de