Für die Stichwahlen zu den Ortvorsteherinnen und Ortsvorstehern am 8. Juni 2014 kann ab sofort Briefwahl beantragt werden. Dies ist sowohl online über www.ludwigshafen.de möglich als auch per E-Mail an briefwahl@ludwigshafen.de. Der Antrag per Mail muss die persönlichen Daten und die Anschrift des Antragstellers enthalten.
Wählerinnen und Wähler, die bereits bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl am 25. Mai die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl angefordert haben, erhalten diese bis spätestens Anfang der kommenden Woche unaufgefordert zugesandt. Wer sich erst jetzt für die Briefwahl entscheidet, kann diese mit dem auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines ab sofort beim Wahlamt beantragen. Sofern die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt, kann der Antrag auch formlos schriftlich beim Briefwahlamt gestellt werden. Außerdem kann auch ohne Wahlbenachrichtigung am Wahlsonntag 8. Juni, in den Wahllokalen gewählt werden. Voraussetzung ist, dass die Wählerinnen und Wähler einen gültigen Personalausweis dabei haben.
Das Briefwahlamt im vierten Obergeschoß des Rathauses, Rathausplatz 20, ist ab Montag, 2. Juni 2014 ab 8 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten des Briefwahlamtes sind wie folgt: Montag, 2. bis Mittwoch, 4. Juni von 8 Uhr bis 16 Uhr, Donnerstag, 5. Juni, 8 Uhr bis 18 Uhr und Freitag, 6. Juni, 8 Uhr bis 18 Uhr.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 6. Juni 2014, um 18 Uhr. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 20, Postfach 21 12 20, 67012 Ludwigshafen vorliegen. In den Wahllokalen im Stadtgebiet dürfen keine Briefwahlunterlagen angenommen werden. Wählerinnen und Wähler, die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahlsonntag, 8. Juni, bis 15 Uhr im Rathaus im Wahlamt stellen.
Bei Fragen zur Briefwahl steht die zentrale Rufnummer 0621/504-3830 zur Verfügung.
Zur Stichwahl aufgerufen sind die Wählerinnen und Wähler in Friesenheim, der Nördlichen Innenstadt, Oggersheim, Rheingönheim, Ruchheim und der Südlichen Innenstadt.