Hauptzollämter seit 4. April in Rheinland-Pfalz zuständig 

Kfz-Steuer vom Finanzamt auf Zoll gewechselt

Bereits seit dem 4. April 2014 hat der Zoll die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von den rheinland-pfälzischen Finanzämtern übernommen.

Ansprechpartner rund um die Kfz-Steuer für das nördliche Rheinland-Pfalz bis zur Höhe Alzey-Worms ist das Hauptzollamt Ulm. Für den südlichen Teil sind dies die Hauptzollämter Karlsruhe und Saarbrücken.

Bei den Zulassungsbehörden sind wie bisher An- und Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen vorzunehmen. Anträge auf Steuervergünstigungen, die bei der Zulassung des Fahrzeugs oder bei der nachträglichen Anerkennung eines PKW als schadstoffarm gestellt werden, sind ebenfalls wie bisher bei den Zulassungsbehörden zu stellen.

Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben weiterhin gültig.

Neue Bankverbindung

Die Bankverbindung für die Zahlung der Kfz-Steuer hat sich mit dem Zuständigkeitswechsel ebenfalls geändert.

Für das Hauptzollamt Ulm ist dies:
Bundesbank – Filiale München  DE51 7500 0000 0075 0010 09   MARKDEF1750

Für das Hautzollamt Saarbrücken ist dies:
Bundesbank – Filiale Saarbrücken   DE25 5900 0000 0059 0010 58   MARKDEF1590

Für das Hauptzollamt Karlsruhe ist dies:
Bundesbank – Filiale Saarbrücken   DE36 5900 0000 0059 0010 54   MARKDEF1590

Informationen zum jeweils neu zuständigen Hauptzollamt und seinen örtlichen Kontaktstellen finden sich unter www.zoll.de.

Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung: Telefon: 0351/44834-550; E-Mail: info.kraftst@zoll.de