Ein Vater eines 11-jährigen Kindes hat uns mitgeteilt, dass seinem Sohn die Rückfahrt von der Schule nach Hause verwehrt wurde. Der Grund: eine verlorene Fahrkarte.
Am 21. August 2013 wollte der Junge nach dem Unterricht nach der 7. Stunde von einem Gymnasium in Nieder-Olm nach Hause. Im Zubringerbus hatte er seinen Geldbeutel verloren, worin sich auch seine Busfahrkarte befand. Den Verlust bemerkte er, bevor er in den Folgebus einsteigen wollte. Er wies den Fahrer auf die verlorene Fahrkarte hin, worauf dieser ihm sagte, dass das Kind nicht mit dem Bus befördert wird.
Pech gehabt?
Mit den Worten "Pech gehabt – dann musst du hier bleiben" liess er den Jungen an der Bushaltestelle zurück, obwohl nach der Absprache zwischen dem Verkehrsbetrieb und der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vereinbart wurde, dass der Verkehrsbetrieb in den ersten Schultagen eine Dienstanweisung für die Fahrer erstellt, damit die Kinder auch ohne Fahrkarte mitgenommen werden. Die Eltern beschwerten sich telefonisch beim Kundenservice. Dort wurde die Problematik jedoch nicht erkannt: "Der Busfahrer kann entscheiden, wen er mitnimmt." Laut Verkehrsbetrieb hat er alles richtig gemacht und Fehler sind für das Unternehmen nicht erkennbar. Ein Anruf von uns beim Unternehmen war ebenfalls nicht zielführend. Unser Gesprächspartner (Name der Redaktion bekannt) schilderte auf Nachfrage, wie die Abläufe im Busverkehr sind und dass der "Einzelfall geprüft werden müsste".
Besserung in Sicht?
Mittlerweile haben die Eltern auch auf der Webseite des Schulelternbeirates darauf hingewiesen. Von dort heisst es: "Nach Rücksprache mit dem Verkehrsbetrieb wird der Fahrer belehrt, sich zukünftig an die Dienstanweisungen zu halten und außerdem, vor allem zu Schulkindern, kundenfreundlicher zu sein."
Aussenwirkung ist fatal
Wieso der Busfahrer so reagiert hat und warum er nicht die Bezahlung einer Fahrkarte gefordert hat, wird sein Geheimnis bleiben. Durch ein solches Verhalten wird das Vertrauen der Kunden nachhaltig geschädigt. Bleibt nur die Hoffnung, dass es ein Einzelfall war.