Als letzte Stufe der Neuregelung im bundesdeutschen Schornsteinfegerwesen werden derzeit in Deutschland mehr als die Hälfte der rund 7.700 Stellen für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in ihren Kehrbezirken ausgeschrieben und zum 01. Januar 2015 neu vergeben, teilte jetzt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit.
Die ADD führt die Aufsicht über die mit der Wahr-nehmung von Verwaltungsaufgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) betrauten Behörden und ist originär zuständig für die Einrichtung und gegebenenfalls auch Änderung von Bezirken.
Erforderlich wurde diese Vorgehensweise, da nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz die bislang unbefristete Bestellung der bisherigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zum 31.12.2014 endet. Auch in Rheinland-Pfalz müssen 274 der insgesamt 480 Kehrbezirke neu ausgeschrieben werden. Die Landesregierung hat dazu eine Schornsteinfeger-Ausschreibungs- und Auswahlverordnung erlassen, die heute in Kraft tritt.
Das Bewerbungsverfahren für Schornsteinfegermeisterinnen und –meister, für das die ADD zuständig ist, wird am 07. Mai 2014 gestartet. Die Ausschreibung erfolgt in den Internetportalen www.bund.de und www.add.rlp.de. Das Bewerbungsverfahren folgt dem Grundsatz der Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die bisher tätigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können sich erneut um ihre Kehrbezirke bewerben.