Weil der Rad- und Wirtschaftsweg entlang der Kreisstraße 3555 zwischen Marxzell-Pfaffenrot und Straubenhardt-Langenalb im Enzkreis entsprechend einer Auflage des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg nicht mitten in der von März bis September dauernden Vegetationsperiode gebaut werden darf, mussten die im Januar begonnenen Bauarbeiten vorübergehend eingestellt werden, nachdem die Asphaltschicht aus bautechnischen Gründen bis zum spätmöglichsten Termin bis Mitte April nicht aufgebracht werden konnte. Grund hierfür ist die Nässe, die sich in der Schottertragschicht befindet.
„Der Weg hat sich wie ein Schwamm mit Wasser vollgesogen, das noch nicht abgetrocknet ist“, berichtete der Leiter des Amtes für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung im Landratsamt Karlsruhe Hans-Georg Stritt bei einem Erörterungstermin mit Vertretern der beteiligten Gemeinden und der Teilnehmergemeinschaft. Eine ordentliche Verdichtung der Asphalttragschicht sei somit nicht möglich gewesen. Zwar habe man Verständnis für das Drängen beider Gemeinden auf sofortigen Weiterbau, müsse jedoch der Auflage der Genehmigungsbehörde nachkommen, welche bezweckt, dass insbesondere der Wiesenknopfameisenbläuling, eine streng geschützte Schmetterlingsart sowie dort brütende Wiesen-, Hecken- und Höhlenbrüter wie z.B. das vom Aussterben bedrohte Braunkehlchen nicht beeinträchtigt werden. Deshalb können die Bauarbeiten erst Anfang September wieder aufgenommen werden; entsprechend der vertraglichen Vereinbarung mit der Baufirma soll der Weg dann aber spätestens Ende Oktober in voller Länge von Erholungssuchenden und Schulkindern genutzt werden können.
Generell war die Planung dieses Weges sehr zeitaufwändig: nachdem ein Naturschutzverband zunächst gefordert hatte, auf den Bau ganz zu verzichten. Nach Klärung mit dem Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz musste der Wege- und Gewässerplan nach langwieriger Suche geeigneter zusätzlicher Ausgleichsflächen wiederholt ergänzt und fortgeschrieben werden. Aufgrund weiterer Einwendungen wurden dann Auflagen festgesetzt wie das Bauverbot in der Zeit zwischen März und September oder eine Rasensodenverpflanzung aus Teilen der Wegtrasse auf einen Acker innerhalb des Naturschutzgebiets.