Staatsanwaltschaft und Polizei haben am 25.04.2014 zusammen mit Mitarbeitern des Landesamts für Geologie und Bergbau die Geschäftsräume der für den Betrieb und die Wartung des Geothermiekraftwerks am Standort in Landau zuständigen Firmen durchsucht. Die Durchsuchungen wurden im Rahmen von Ermittlungen durchgeführt, die die Staatsanwaltschaft Landau wegen des Verdachts der fahrlässigen Gewässerverunreinigung aufgenommen hat.
Eingeleitet wurden die Ermittlungen, nachdem sich Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass die im Bereich des Geothermiekraftwerks festgestellte erhöhte Belastung des Grundwassers mit Arsen durch Thermalwasseraustritt verursacht wurde. Der Thermalwasseraustritt ist möglicherweise auf eine Undichtigkeit im Bohrkreislauf zurückzuführen. Sollte sich dies bestätigen, so bedarf es u.a. der Feststellung, ob und ggf. wann die Verantwortlichen die Undichtigkeit hätten erkennen können und geeignete Gegenmaßnahmen hätten ergreifen müssen. Die Durchsuchungen erfolgten, um die zur weiteren Sachverhaltsaufklärung erforderlichen Unterlagen und Daten zu erheben.
Nach § 152 StPO ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet Ermittlungen aufzunehmen, wenn ihr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht.