Die FWG macht darauf aufmerksam, dass EU-Ausländer nicht den Bezirkstag mit wählen dürfen, obwohl dieser Teil der Kommunalwahl ist. Dies widerspricht nach Auffassung der FWG klar den Grundsätzen, dass alle EU Bürger kommunalwahlberechtigt sind.
Zum Zweiten weißt die FWG darauf hin, dass insbesondere ital. Frauen mit ihrem Geburtsnamen bei der Stadtverwaltung erfasst sind. Die Wahlbenachrichtigungen erreichen somit nicht alle Wahlberechtigten auf dem Postweg. Die Betroffenen können sich jedoch ihre Wahlbenachrichtigung im Rathaus im Wahlamt aushändigen lassen.