Seit Dienstag, dem 22. April 2014 besteht die Möglichkeit, von den Gemeinden Briefwahlunterlagen für die Europawahl am 25. Mai 2014 zu erhalten und die Stimme gegebenenfalls direkt vor Ort bei der Gemeindebehörde abzugeben.
Briefwahlanträge können mündlich, per Brief oder E-Mail gestellt werden. Zahlreiche Städte und Gemeinden haben als besonderen Service wieder ein elektronisches Antragsformular in ihr Internetangebot eingestellt, so dass die Briefwahlunterlagen auf einfache Weise beantragt werden können. Der Briefwahlantrag kann auch mündlich im Wahlamt gestellt werden. Wer dort nicht bekannt ist, muss sich ausweisen.
Die Wahlämter benötigen zur genauen Identifizierung, die Vornamen, den Familiennamen, die Anschrift und das Geburtsdatum.
Die Unterlagen können bei mündlicher Antragstellung sofort in Empfang genommen werden und die Briefwahl an Ort und Stelle in einer Wahlkabine durchgeführt werden. Wer die Unterlagen auch für eine andere Person wie etwa den Partner oder die Eltern mitnehmen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht der betreffenden Person. Um Missbrauch auszuschließen, dürfen nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden.
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung kann auch deren Rückseite zur Antragstellung benutzt werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden spätestens bis zum 3. Mai 2014 zugestellt.