Nach der Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel dürfen die Stadt- und Gemeindeverwaltungen jetzt die beantragten Briefwahlunterlagen und Wahlscheine für die Europawahl und die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 erteilen.
Landeswahlleiter Jörg Berres weist darauf hin, dass die Wahlberechtigten ab sofort die Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Verwaltung beantragen können. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält einen Wahlscheinantrag, der – unterschrieben – bei der Verwaltung abgegeben oder in einem Briefumschlag dorthin gesendet werden muss. Zuständige Verwaltung ist die Verbandsgemeinde, die verbandsfreie Gemeinde oder die Stadt.
Die Anträge können dort auch persönlich oder per E-Mail gestellt werden, allerdings nicht per Telefon oder SMS. Mit einer entsprechenden Vollmacht können die Wahlberechtigten auch einen Dritten mit der Antragstellung beauftragen. Die dritte Person kann Briefwahlunterlagen für bis zu vier Bevollmächtigungen entgegennehmen. Die Briefwahlunterlagen für die gleichzeitig stattfindende Europawahl sind ggf. zusätzlich zu beantragen.
Die Briefwahlunterlagen, die die Verwaltung versendet, enthalten neben dem Wahlschein, den Stimmzetteln und einem Merkblatt zwei farbige Umschläge. In den Stimmzettelumschlag werden die ausgefüllten Stimmzettel gesteckt. Der Umschlag wird anschließend zugeklebt. In den Wahlbriefumschlag kommen der unterschriebene Wahlschein sowie der Umschlag mit den Stimmzetteln. Der verschlossene Wahlbriefumschlag muss spätestens am Wahltag beim Wahlvorstand sein; deshalb sollte dieser am Mittwoch, 21. Mai 2014, in den Briefkasten geworfen sein. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl vor Ort zu beantragen und im Bürgerbüro sogleich seine Stimme abzugeben.
Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl – also bis Freitag, 23. Mai 2014 – bis 18 Uhr, beantragt werden. Wenn eine wahlberechtigte Person plötzlich erkrankt und deshalb den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, dürfen Wahlscheine auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. Die plötzliche Erkrankung muss nachgewiesen sein.