Am heutigen Mittwoch 16.04.2014 standen die Plädoyers der Verfahrensbeteiligten im Vordergrund. Staatsanwalt Baum forderte 8 Jahre und 6 Monate Haftstrafe für den Haupt-Angeklagten A. Seine Einlassungen seien in weiten Teilen unglaubwürdig und dienen lediglich verfahrenstaktischen Überlegungen. Den beiden Anderen bescheinigte er insgesamt ein stimmiges Bild, welches sich mit den objektiven Ermittlungsergebnissen decke.
Gleich zu Beginn liess der Vertreter der Staatsanwaltschaft keinen Zweifel, dass er den unterschiedlichen Versionen der Tatbeteiligung keinen Glauben schenkt.
Es würde alles zu sehr bagatellisiert.
Insbesondere der Haupttäter A. hätte immer wieder unglaubwürdige Geschichten erfunden, um seinen Mittätern "noch Eins mitzugeben", so einer der Verteidiger.
Die Vorsitzende verliess zu Beginn die Vergleiche, die die Angeklagten mit der Nebenklägerin, der Tochter des Opfers geschlossen haben. Dies erspart Ihr aufwendige Klagen und den Beschuldigten weitere Verhandlungen.
So einigte man sich auf jeweils 10.000 Euro + Kosten für Rechtsanwalt, Beerdigung in Höhe von 1883,6 Euro.
Auch wurden die Entschuldigungsbriefe, die die Beschuldigten an die Tochter geschrieben hatten nochmals thematisiert. Allerdings tat sich die Angehörige schwer, diese zu akzeptieren.
Dann kam das Verhalten der Beschuldigten in der Untersuchungshaft zur Sprache.
Die Angeklagten Ö. und E. verhielten sich unauffällig und den Erwartungen entsprechend. Sie nehmen alle Angebote an. Vom Haupttäter A. waren dagegen ganz andere Töne zu hören.
So mussten mehrmals Disziplinarmaßnahmen gegen ihn verhängt werden, weil er andere Gefangene unterdrücken würde und Bedienstete provoziere. Auch hätte er sich mit seiner Tat gebrüstet. Laut JVA-Schifferstadt handelt es sich bei A. und einen Blender und eine tickende Zeitbombe.
In seinen Ausführungen legte Staatsanwalt Baum dar, dass es für einen Verdeckungsmord keine hinreichenden Anhaltspunkte gibt.
Durch die strammen Fesselungen, die Knebelungen und die Bauchlage brachten die Drei das Opfer in eine lebensbedrohliche Lage. Und keiner konnte davon ausgehen, dass der Geschädigte sich selbst befreien könne, noch dass er gefunden würde. Mit der Knebelung und den Fesselungen waren alle gemeinsam einverstanden, da sich das Opfer massiv wehrte.
Sie wussten von der Videoanlage und hätten um nicht entdeckt zu werden keine Hilfe geholt. Allen war klar, dass die Bänder sofort ausgewertet würden und die Chance der Verhaftung steigen würde.
Der Haupttäter hätte insgesamt alles dramatisiert um seine Täterschaft zu verschleiern. Die nachträglich in Spiel gebrachten Behauptungen, man wolle das Opfer aus dem Fenster werfen und die Wohung anzünden, fielen unter diese Dramaturgie.
Dementgegen seien die Aussagen von Ö. und E. in weiten Teilen stimmig und glaubhaft.
Der Angeklagte A. hat laut Baum eine rechtsfeindliche Gesinnung.
- So klagt der Staatsanwalt einen gemeinsamen Raub mit Todesfolge und gemeinschaftlicher Totschlag durch Unterlassen an.
- Er fordert für A. als Haupttäter 8 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe.
- Für den Angeklagten E. als Mittäter 6 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe.
- Für den Angeklagten Ö. als Mittäter 4 Jahre und 4 Monate Freiheitsstrafe.
Danach richtete sich das Wort der Tochter des Opfers als Nebenklägerin direkt an die drei Täter.
Ich hatte kaum Kontakt zu meinem Vater. Sie haben mir die Möglichkeit einer Versöhnung genommen.
Immer wieder weint sie. Es war insgesamt eine sehr emotionsgeladene Rede. Sie berichtet von der Zeit danach. Wie sie in einem Spezialanzug (wegen Seuchengefahr) die Wohnung gmeinsam mit ihrem Mann reinigen musste.
Der Fussboden war von Leichenwasser durchtränkt
Ich habe überall Schwierigkeiten bekommen, weil ich nicht genau sagen kann wann mein Vater starb. Selbst einfache Behördengänge wurden zur Qual. Seit dem 12. August bekomme ich eure Gesichter nicht mehr aus dem Kopf. Und ich habe Vorurteile bekommen. Euren Briefen glaube ich nicht. Mir tun eure Eltern leid. Ich akzeptiere jedes Urteil. Doch es gibt für mich keine Genugtuung. Ich werde das niemals vergessen.
Nur zum Angeklagten Ö. dem Jungen aus gefestigtem Hause, sagte Sie leise, dass Sie ihm die Reue abnehme.
Am Ende folgten die Plädoyers der Verteidiger, die jeder für sich nochmals versuchten einzelne Punkte der Staatsanwaltschaft in einem anderen Licht erscheinen zu lassen. Allen ist klar, dass die Mandanten keine besondere Milde zu erwarten haben.
Die Verteidigerin des Angeklagten E. wies am Schluss daraufhin, dass im Falle einer hohen Haftstrafe eine Abschiebung in die Türkei drohe und das Gericht dies bitte berücksichtigen solle.
Der Anwalt des Haupttäters A. zeigte sich über die Vorgänge in der Untersuchungshaft seitens seines Mandanten etwas ratlos und ringte um Verständnis. Damit jedenfalls hat er sich, so sind sich alle Beobachter einig, keinen Gefallen getan.
Anfang Mai wird das Gericht das Urteil verkünden.