Der baden-württembergische Landtag hat am 11. April 2013 umfangreiche Änderungen der kommunalwahlrechtlichen Vorschriften beschlossen. Die wohl wesentlichste Änderung ist die Herabsetzung des Alters für das aktive Wahlrecht. Damit dürfen erstmals bei den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 in Rheinstetten – bei den Wahlen des Gemeinderats und Kreistags sowie des Ortschaftsrats Neuburgweier – auch die 16- und 17-jährigen Jugendlichen ihre Stimmen abgeben. Die Gruppe der Erstwähler/-innen umfasst dann insgesamt die 16- bis 23-Jährigen, denn bisher war es so, dass bei einem Wahlrhythmus von fünf Jahren manche erst im Alter von 23 Jahren zum ersten Mal an Kommunalwahlen teilnehmen konnten.
Die Absenkung des Wahlalters betrifft nur das aktive Wahlrecht. Das Recht, sich zur Wahl aufstellen zu lassen, also das passive Wahlrecht, erhält man weiterhin erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Mit der Änderung in Baden-Württemberg haben außerdem die Jugendlichen ab 16 Jahre das Recht erhalten, an Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Bürgerversammlungen teilzunehmen, also an Verfahren der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Allerdings können die Jugendlichen künftig auch zu ehrenamtlicher Mitarbeit, etwa als Wahlhelfer/-in, herangezogen werden.
Nirgends ist der Einfluss der Wählerinnen und Wähler so groß wie auf der örtlichen Ebene. Das gilt in Baden-Württemberg ganz besonders, weil das Kommunalwahlrecht den Wählenden eine gezielte, listenunabhängige Auswahl unter den Kandidatinnen und Kandidaten ermöglicht – eine Persönlichkeitswahl. Dabei werden die Neuwählerinnen und -wähler in Baden-Württemberg mit dem Schwierigsten anfangen, was das deutsche Wahlrecht zu bieten hat, denn bei der Gemeinderatswahl und Ortschaftsratswahl zum Beispiel hat die stimmberechtigte Person so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder (Rheinstetten: 22) und Ortschaftsratsmitglieder (Neuburgweier: 6) zu wählen sind. Zudem gibt es mehrere Stimmzettel. Die Wählerinnen und Wähler können kumulieren, d.h. bis zu drei Stimmen einem Kandidaten geben und panaschieren, d.h. Kandidaten aller Listen mischen.
Die Kommunalpolitik hat unmittelbare Auswirkungen auf das Leben der Menschen in Rheinstetten. Schätzungsweise 80 Prozent aller Angelegenheiten, die Bürgerinnen und Bürger mit dem "Staat" in Kontakt bringen, werden von den Gemeinden und Städten erledigt. Dabei entscheiden die Mandatsträger/-innen auf örtlicher Ebene über vieles, was die Jugendlichen direkt betrifft, so zum Beispiel über den öffentlicher Nahverkehr, über Freizeitangebote, das Jugendhaus und über die Schulen.
Über „Wählen ab 16“ informiert auch der Jugendgemeinderat Rheinstetten und ist dazu in den Rheinstettener Schulen unterwegs.
Liebe Erstwählerinnen und Erstwähler in Rheinstetten,
nutzen Sie die Möglichkeit, über die Stadtpolitik der nächsten Jahre mitzubestimmen. Weitere Informationen zum Ablauf der Wahl finden Sie in den kommenden Ausgaben von „Rheinstetten aktuell“ bei den Amtlichen Nachrichten und unter www.rheinstetten.de/wahlen .
Die Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg, www.lpb-bw.de, hält unter dem Motto „2014 – Wählen gehen“ viele Informationen bereit – alles Wissenswerte zum Thema „Wählen ab 16“ siehe www.waehlenab16-bw.de.
Die Wahlbenachrichtigung geht Ihnen bis spätestens 04.05.2014, die Stimmzettel bis spätestens am 24.05.2014 zu. Am 25.05.2014 haben Sie dann erstmals die Möglichkeit, sich an den demokratischen Prozessen zu beteiligen.
Mischen Sie sich ein – nur gelebte Demokratie ist gute Demokratie!
Ihre Stadtverwaltung