Ein 27-Jähriger beschäftigte in Teilen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg im Jahre 2012 als Chef einer Firma über 8 Monate lang südosteuropäische Staatsbürger ohne diese zur Sozialversicherung angemeldet zu haben. Arbeitnehmer mussten GPS-Sender tragen.
Mit diesem Geschäftsmodell hinterzog er Sozialabgaben in Höhe von insgesamt 58.000 Euro. Als der Zoll ihm durch eine routinemäßige Kontrolle auf die Schliche kam, bekam der Südosteuropäer kalte Füße und versuchte die illegale Beschäftigung seiner Arbeitnehmer unter dem Deckmantel der Scheinselbständigkeit zu verschleiern.
Der Clou an der Sache: für die Beschäftigten fehlte nicht nur die ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung, auch mit der Bezahlung seiner Angestellten nahm es der Unternehmer nicht sehr genau. Vereinbart wurde ein Monatsgehalt von 800 Euro bei einer täglichen Arbeitszeit von zwölf Stunden an sechs Arbeitstagen pro Woche. Dies entspricht gerade mal einem Stundenlohn in Höhe von rund 2,80 Euro. Außerdem verhängte der Firmenchef nach Belieben finanzielle „Sanktionen“ gegen seine Arbeitnehmer, so dass für diese am Monatsende selbst von dem ursprünglich vereinbarten Lohn kaum etwas übrig blieb. Jeder Beschäftigte musste während der Arbeitszeit sogenannte GPS-Sender tragen, so dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer auf Schritt und Tritt verfolgen konnte.
Den ausländischen Arbeitnehmern war es dadurch nicht möglich, ihren Lebensunterhalt in Deutschland zu bestreiten. Mit Hilfe von Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Landau, konnten erste dringende Bedürfnisse wie Essen, Kleidung und Hygiene der Arbeitnehmer durch die „Landauer Tafel“ gedeckt werden. Teile des vorenthaltenen Arbeitslohnes konnten sich die Arbeitnehmer vor einem Arbeitsgericht einklagen.
Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen in der vermeintlich sozialen Branche der Altkleidersammlung führte den Arbeitgeber vor Gericht. Das Amtsgericht Landau verurteilte den 27-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung.