„Der Zweck heiligt nicht die Mittel: Politik sollte niemals mit der Brechstange betrieben werden!“ So kommentiert Brigitte Hayn, Landtagsabgeordnete aus Neustadt an der Weinstraße die Eilentscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VGH) in Koblenz zum neuen Kommunalwahlgesetz für Rheinland-Pfalz wie es die rot-grüne Mehrheit im Landtag gegen die Stimmen der CDU beschlossen hatte.
Die Abgeordnete, die in Mainz auch die Bürgerinnen und Bürger aus der Verbandsgemeinde Lambrecht und aus Haßloch vertritt, sagt: „Damit wurde die CDU-Haltung vor Ort und im Landtag bestätigt: Das Aufdrucken des Geschlechteranteils auf Stimmzetteln ist nicht verfassungskonform. Die rot-grüne Mehrheit im Landtag und die Landesregierung hätten sich die Verunsicherung in den Kommunen und bei den Kandidaten ersparen müssen“.
„Natürlich ist Frauenförderung wichtig, aber bitte mit klugen Mitteln!“ stellt Hayn ausdrücklich fest. Diesem anvisierten Ziel habe Rot-Grün mit seiner nicht durchdachten Initiative einen Bärendienst erwiesen. „Mit ihrem Gesetz, das ganz offensichtlich mit heißem Begehren und Immunität gegen jeden juristischen Rat zustande kam, wurde die Verfassungswidrigkeit der Kommunalwahl in Kauf genommen. „Die Entscheidung des höchsten rheinland-pfälzischen Gerichts hat alle Warnungen der CDU sowie zahlreicher Verfassungsrechtler bestätigt und das Ansinnen der Regierungskoalition gestoppt", kommentiert Hayn.
Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die sich im Mai für ein Ehrenamt zur Wahl stellen, sind zu Recht verärgert darüber, wie leichtfertig eine Regierungsmehrheit von Berufspolitikern mit Gesetzen umgeht. „Fest steht auch: der Verfassungsgerichtshof ist kein Reparaturbetrieb für nicht durchdachte Gesetze aus Mainz", betont die Abgeordnete.
Schon als das neue Kommunalwahlgesetz im Landtag eingebracht worden war, hatte sich Hayn zu Wort gemeldet. Vor ziemlich genau einem Jahr nannte sie die Gesetzesvorlage „massive amtliche Wählerbeeinflussung“. Gemeinsam mit der CDU-Fraktion hatte Brigitte Hayn damals auch beantragt, den Bürgern die Wahlunterlagen drei Tage vor der Wahl zuzusenden. Erreicht werden sollte mit dieser Gesetzesänderung, dass sich die Wahlberechtigten zuhause in Ruhe entscheiden können. Erwartet wurden von dieser Art der Stimmabgabe mehr Wahlbeteiligung und weniger ungültige Voten. Hayn erinnert: „Leider hat Rot-Grün unseren Antrag abgelehnt.“
Die Stimmzettel für den 25. Mai 2014 werden nach der Entscheidung von Koblenz wie gewohnt umfänglich ausfallen. Aber sie transportieren weiterhin ausschließlich Wahlvorschläge. Dass Wähler und Wählerinnen in ihrer Wahlentscheidung nicht beeinflusst werden dürfen, "diesen Auftrag müssen wir alle gemeinsam ernst nehmen und gemeinsam überlegen, wie wir mehr Frauen und einen Querschnitt der Berufsgruppen für die Kommunalpolitik begeistern können – aber bitte ohne die Verfassung zu strapazieren, ohne Ideologie, dafür mit viel gesundem Menschenverstand."