Erster Stadtrat Jens Bolze: „Hundehalter soll(t)en verantwortungsbewusst mit den Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge umgehen

Hundekot/Kotbeutel/Hundesteuer:

Ein Dauer-Ärgernis: Hundekot rücksichtslos zurück gelassen

Immer wieder beschweren sich Viernheimerinnen und Viernheimer über Hundekot auf öffentlichen Gehwegen und Grünflächen. Dabei ist jeder Hundhalter verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners zu beseitigen, aber oftmals geschieht dies nicht.

Die Ausreden hierbei sind vielfältig, immer wieder gerne genannte sind:

  • „Ich habe gerade nichts dabei, um es zu beseitigen.“
  • „Ich zahle doch Hundesteuer, was wollen Sie denn?“

Für 1. Stadtrat Jens Bolze – selbst Hundehalter – Grund genug, nach einigen ihm vorgetragenen Beschwerden und Hinweisen, mit einem weit verbreiteten Miss-verständnis aufzuräumen bzw. von den Hundehaltern mehr Verantwortungsbewusst-sein einzufordern.

„Für mich als Hundehalter war es eine erschreckende Erfahrung, nach entsprechenden Hinweisen aus der Bürgerschaft z.B. im Bereich Siedlerplatz oder Alter Friedhof einen offensichtlich allzu nachlässigen Umgang vieler Hundehalter mit den Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge feststellen zu müssen.
Teilweise finden sich im Grünsteifenbereich alle 20 cm „Tretminen“ – und dies trotz lokal angebotener Entsorgungsmöglichkeiten über Kotbeutel.
Es ist völlig unverständlich, wie ignorant wohl einige Hundehalter unterwegs sind. Das hat mit gegenseitiger Rücksichtnahme wenig zu tun!“

In Viernheim wird – wie in kaum einer anderen Stadt – ein umfängliches Angebot an kostenfreien Hundekotbeuteln an allen neuralgischen Punkten, Plätzen und Grünflächen unterhalten. Hundekotbeutel können zudem kostenfrei im Rathaus bezogen werden. Mit diesem Angebot macht es die Stadt Viernheim den Hunde-haltern sehr leicht, ihrer per kommunaler Abfallsatzung auferlegten Verpflichtung zur Entsorgung des Hundekots nachzukommen.

Erster Stadtrat Bolze: „Es ist sehr schade, dass scheinbar eine kleine Gruppe von Unverbesserlichen die große Gruppe der verantwortungsvollen Hundehalter in Verruf bringt.

Den Hundekot nicht zu beseitigen, verbessert in keinem Fall das Miteinander von Tierhaltern und Nicht-Tierhaltern, und Hundekot auf Wegen, Plätzen und Grünflächen ist nicht nur ein ästhetisches Problem, sondern kann für den Halter auch ein finanzielles werden.
Wer die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners nicht unverzüglich und ordnungsgsgemäß in den städtischen Abfallgefäßen beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.

Das lässt sich mit etwas mehr Verantwortungsbewusstsein, Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse anderer und Umsicht leicht vermeiden.“

Auch die Zahlung der Hundesteuer befreit – entgegen eines weitläufig verbreiteten Irrglaubens – nicht von der Pflicht zur Entsorgung des Hundekots.

Die Hundesteuer ist keine Gebühr, sondern eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird.
Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, welcher keine bestimmte Leistung (etwa die Reinigung der Straßen oder Plätze von Hundekot) gegen-übersteht. Nach dem Gesamtdeckungsprinzip dient das Aufkommen aus der Hundesteuer neben dem Aufkommen aus anderen Steuern der Finanzierung aller kommunalen Aufgaben. Eine Zweckbindung der Hundesteuer für bestimmte Ausgaben besteht nicht.

Wer in Viernheim einen Hund hält, muss diesen bei der Stadtverwaltung anmelden. Die Stadt gibt für jeden angemeldeten Hund als nach außen hin sichtbares Zeichen eine Hundesteuermarke aus. In diesem Zusammenhang macht die Stadtverwaltung darauf aufmerksam, dass alle Hundehalter und Hundehalterinnen die von ihnen gehaltenen Hunde mit einer gültigen und sichtbaren Hundemarke zu versehen haben.