Der Verlust von Heizenergie durch schlechte Wände, ein undichtes Dach oder ein ineffizientes Heizsystem ist eine dauerhafte Geldgrube. So kann manches „Schnäppchen“ über die Jahre gesehen in ungünstigem Licht dastehen.
Hausverkäufer sind ab Mai gesetzlich verpflichtet, spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen. Bisher musste der Energieausweis nur auf Nachfrage vorgelegt werden. Kaufinteressenten scheuen sich jedoch oft, dies einzufordern – manchmal aus Furcht, den Zuschlag für das Haus nicht zu bekommen.
Und auch wenn der Energieausweis vorliegt, ist die Interpretation der Daten nicht immer leicht: Verbrauchsausweise mitteln den Verbrauch der letzten drei Jahre – und der hängt stark vom Nutzer ab. Bedarfsausweise zeigen den nutzerunabhängigen Heizenergiebedarf des Hauses. Nach neueren Untersuchungen sind sie jedoch nicht immer zuverlässig und der errechnete Bedarf fällt tendenziell zu hoch aus. Andererseits werden Werte von 150-200 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr im Ausweis noch als „gut“ gekennzeichnet – obwohl das nicht einem zukunftsfähigen energetischen Standard entspricht. Bei einer Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus schließlich, spielt die Lage der Wohnung eine wich-tigere Rolle als die Zahl im Ausweis: Dach – und Erdgeschosswohnungen in Hausrandlage verbrauchen in der Regel 50 Prozent mehr Heizwärme als Wohnungen in der Hausmitte.
Deshalb ist es vor dem Hauskauf empfehlenswert, einen Energieberater hinzuzuziehen. Er kann die voraussichtlichen Energiekosten einschätzen, verschiedene Modernisierungsmaßnahmen vorschlagen und zu staatlicher Förderung beraten.
Der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale hilft nach Terminvereinbarung bei der Interpretation von Energieausweisen und bietet Hauskäufern eine kostenlose persönliche Erstberatung zur Einschätzung des Modernisierungsbedarfs.