Zum Tagesordnungspunkt „Bürgerbegehren gemäß § 17 a Gemeindeordnung; freier Blick auf den Dom zu Worms“ hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner jüngsten Sitzung noch keinen Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat gefasst. Der Beschlussantrag der Verwaltung zur Sitzung des Stadtrates am 2. April 2014 sieht indessen vor, dem Antrag des Vereins „Freier Blick auf den Dom zu Worms e.V.“ auf einen Bürgerentscheid augrund rechtlicher Unzulässigkeit nicht zuzustimmen.
„In einer sehr sachlich und verantwortungsvoll geführten Diskussion ist der Ausschuss dahingehend übereingekommen, dass es der Respekt gegenüber dem Verwaltungsgericht gebietet, dessen Entscheidung zunächst abzuwarten und diese dann in die weitere Beratung einzubeziehen“, betonte Oberbürgermeister Michael Kissel nach der Sitzung. Gleichwohl habe sich in der Diskussion eine Mehrheit für die Beschlussvorlage der Verwaltung abgezeichnet.
Bis das Verwaltungsgericht zu einer Entscheidung kommt, wird der Domgemeinde keine Baugenehmigung erteilt. Die mit dem formellen Bauantrag zeitgleich am 31. Januar eingereichte Bauvoranfrage sei jedoch am 27. Februar und damit lange vor dem seitens der Bürgerinitiative beim Verwaltungsgericht angestrengten „Moratorium“ positiv beschieden worden, teilt der OB mit. „Ich habe zu keinem Zeitpunkt weder in den Gremien noch in der Öffentlichkeit Zweifel daran aufkommen lassen, dass meine Verwaltung Baugesuche ordnungsgemäß und somit ohne schuldhaftes Zögern bearbeiten wird“, bekräftigt OB Kissel seine Haltung. Eine Baugenehmigung selbst werde gemäß dem Wunsch des Verwaltungsgerichts hingegen nicht vor dessen Entscheidung ergehen, so der OB weiter. Fakt sei allerdings auch, dass der positive Bauvorbescheid Rechtsansprüche für die Domgemeinde begründet, sofern das darauf aufbauende Baugesuch nicht stark von der Bauvoranfrage abweiche.
„Bei allem Verständnis für politische Opportunitäten gehört es zu den wichtigsten Tugenden einer Verwaltung und eines demokratisch gewählten Stadtrats, sich Recht und Ordnung zu fügen und dies auch gegenüber Unverständnis in der Öffentlichkeit aktiv zu vertreten“, betont der OB. Dies erfordere auch Rückgrat von Verwaltung und Rat.
Auch die Frage, ob – sollte der Bürgerentscheid aus rechtlichen Gründen nicht zustande kommen – alternativ eine informelle Bürgerbefragung durchgeführt werden solle, wurde im Haupt- und Finanzausschuss diskutiert. Eine Entscheidung darüber sei jedoch sowieso erst möglich, wenn der Bürgerentscheid endgültig als nicht zulässig beschieden werde, so der Stadtchef. „Ich persönlich weiß nicht, wie wir den Bürgern dieses Hin und Her zwischen der voraussichtlichen Ablehnung eines Bürgerentscheids und einer informellen Bürgerbefragung ohne rechtliche Wirkung plausibel vermitteln wollen“, erläuterte der OB seine Vorbehalte gegen eine Bürgerbefragung. Das Ergebnis eines Bürgerentscheids ist laut Gemeindeordnung für den Stadtrat bindend, eine Bürgerbefragung hingegen führt keine rechtlich verbindliche Entscheidung herbei. „Wenn damit Druck im Sinne des Verzichts auf ein zustehendes Recht ausgeübt werden sollte, wäre das der Würde des Stadtrates alles andere als angemessen“, begründet Kissel seine Bedenken. Nichts desto trotz sei auch hier die Informationsgrundlage der Bürger ein wichtiger Aspekt: „Für eine sachliche und qualifizierte Information wären umfangreiche Vorarbeiten zu leisten“, ist OB Kissel überzeugt.
Um langfristig den Frieden zwischen allen Beteiligten wiederherzustellen, sieht das Stadtoberhaupt momentan nicht viele Möglichkeiten: „Vielleicht ist eine klare politische Entscheidung und ein überzeugendes Ergebnis der einzige Weg.“