Die evangelischen Kirchen in Hessen und Rheinland-Pfalz haben am Donnerstag (27. Februar) anlässlich des bevorstehenden internationalen Tags des freien Sonntags dazu aufgerufen, dem im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbrieften Recht auf den arbeitsfreien Sonntag mehr Geltung zu verschaffen. Dazu seien restriktive und bundesweit einheitliche Regelungen für Sonntagsarbeit erforderlich, erklärten die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, die Evangelische Kirche der Pfalz, die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck und die Evangelische Kirche im Rheinland im Vorfeld des internationalen Tags des freien Sonntags, der am 3. März begangen wird.
Seitdem der Bund die Zuständigkeit für die Ladenschlusszeiten auf die Länder übertragen habe, sei ein „Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen zur Sonntagsarbeit entstanden“, kritisieren die vier Landeskirchen. So gebe es in Nordrhein-Westfalen maximal elf verkaufsoffene Sonntage, in Hessen vier und in Rheinland-Pfalz demnächst voraussichtlich acht einschließlich der geplanten Regelungen für Messen, Ausstellungen und Märkte. Hinzu kämen unterschiedliche Sonderregelungen. So könnten in hessischen Kur-, Erholungs- oder Wallfahrtsorten die Läden an 40 Sonntagen im Jahr öffnen, in Mecklenburg-Vorpommern sei der Sonntagsverkauf ganzjährig in 53 Kur- und Erholungsorten möglich.
„Es kann nicht sein, dass der Sonntagsschutz in Deutschland Verfassungsrang hat und zugleich von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen für Sonntagsarbeit getroffen werden. Faktisch wird damit der Artikel 140 des Grundgesetzes, der den Sonntag als ‚Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung‘ unter Schutz stellt, ausgehöhlt“, erklären die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten der Evangelischen Kirchen in Hessen und Nassau, Ulrike Scherf, der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche der Pfalz, Christian Schad, der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Martin Hein und der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Manfred Rekowski gemeinsam.
Der Sonntag sollte in Berlin oder Bayern genauso geschützt werden wie in Hessen oder Rheinland-Pfalz.
Die Vertreterin und die Vertreter der vier evangelischen Landeskirchen forderten die Bundesregierung zudem auf, einen Sonntagsschutzbericht für die Bundesrepublik Deutschland zu erstellen.
„Wenn das Grundgesetz den freien Sonntag unter Schutz stellt, müssen wir wissen, wie viele Menschen von Sonntagsarbeit betroffen sind“, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung weiter.
So seien für verkaufsoffene Sonntage die Kommunen zuständig. Doch in den wenigsten Fällen gebe es Erhebungen, wie viele Mitarbeiter des Einzelhandels an diesen Sonntagen arbeiten müssten. Das grundgesetzlich garantierte Recht müsse sich in der Praxis beweisen.
„Dazu müssen alle Fakten auf den Tisch“, erklärten die Kirchen.
Sie appellierten an die Abgeordneten im Bundestag und den Landesparlamenten sich dafür einzusetzen, dass Sonntagsarbeit nur dann erlaubt werde, wenn sie gesellschaftlich notwendig sei wie beispielsweise in Krankenhäusern.
Die evangelischen Landeskirchen riefen die Bevölkerung außerdem dazu auf, sich an den Aktionen der Allianzen für den freien Sonntag am 3. März zu beteiligen. Der Internationale Tag des freien Sonntags geht auf ein Edikt von Kaiser Konstantin zurück, der am 3. März des Jahres 321 den Sonntag zum Feiertag erklärte. Er bezog sich dabei ausdrücklich auf die Zehn Gebote der Bibel, in denen ein wöchentlich arbeitsfreier Feiertag bereits für alle festgeschrieben ist (2. Buch Mose 20, 8-11).