"Ihr könnt mich am Arsch lecken" war der Spruch, den ein Mann zu Polizisten sagte, berief sich auf ein Zitat aus dem Goethe-Schauspiel "Götz von Berlichingen" und hoffte auf Straffreiheit. Doch das Oberlandesgericht in Zweibrücken sah es anders.
Nach einem Freispruch vor einem Amtsgericht, einer Verurteilung vor einem Landgericht und der Revision wegen angeblicher Rechtsfehler vor dem Oberlandesgericht muss der 43jährige Raucher, der mit dem Zitat seinen Unmut gegen ein Rauchverbot am Kaiserslauterer Hauptbahnhof gegenüber Polizisten zum Ausdruck brachte, nun 600 Euro Geldstrafe bezahlen. Auch in der Pfalz ist und bleibt das "Götz-Zitat" eine Beleidigung.