Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk wird in diesem Jahr am 28. Dezember beginnen.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) informiert darüber, dass nur Silvesterfeuerwerk mit einer BAM-Prüfnummer abgegeben werden darf. Die pyrotechnischen Gegenstände müssen alle mit einer Gebrauchsanweisung versehen sein.
An Lager- und Verkaufsräume von pyrotechnischen Gegenständen sind bestimmte Sicherheitsanforderungen gestellt. Diese werden auch in diesem Jahr von der SGD Süd in den Verkaufsstellen überprüft.