Immer wieder muss die Stadtverwaltung feststellen, dass in den Fortanlagen wilde Grabungen durchgeführt werden. Insbesondere in den letzten Wochen wurden einige Kubikmeter Erde bewegt. Aus aktuellem Anlass weist deshalb die Stadtverwaltung darauf hin, dass es in den städtischen Grünanlagen nicht erlaubt ist, das Gelände zu verändern und Grabungen durchzuführen. Die Landauer Gefahrenabwehrverordnung untersagt zudem explizit, in den Fortanlagen die Mauern oder sonstige Teile der ehemaligen Festungsanlage zu betreten. Hinzu kommt, dass die Fortanlagen als Teil der ehemaligen Festungsanlage unter Denkmalschutz stehen.
Meist werden aus der Erde Sprungschanzen gebaut und Löcher oder Steilabschnitte angelegt. Diese werden dann oft noch mit Baumstämmen und Ästen verbaut. Insbesondere im Norden der Grünanlage wurden quer durch das Gelände regelrechte Parcours angelegt, die mit Fahrrädern befahren werden. Dadurch bringen sich nicht nur die Biker selbst in Gefahr. Vielmehr gefährden sie auch unbeteiligte Passanten, die auf den Wegen spazieren gehen.
Die Stadtverwaltung appeliert daher an die Verursacher, die Grabungen zu unterlassen. Auch bittet die Stadtverwaltung um Verständnis, dass das Gelände der Fortanlagen, so reizvoll es auch sein mag, nicht als Dirtbike- oder Mountainbikeanlage genutzt werden darf.
Die Geschicklichkeit im Rad fahren kann in Landau aktuell zum Beispiel auf der Grünfläche im Horstring/Ecke ‚Am Kugelfang‘ trainiert werden, oder im freien Feld, beispielsweise auf Höhe der Osteinfahrt nach Wollmesheim. Ein großer Dirtbike-Parcours wird derzeit auch auf dem Gelände der Landesgartenschau angelegt und wird dort auch nach 2015 der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.