Bereits zum achten Mal fand vergangenen Mittwoch die gemeinsame Informationsveranstaltung der Heimaufsichtsbehörden des Stadt- und des Landkreises Karlsruhe unter der Mitwirkung des Amtsgerichts Karlsruhe – Betreuungsgericht – im Ständehaussaal in Karlsruhe statt.
Sie bietet den Verantwortlichen aller Alten- und Pflegeheime und den Heimen für Menschen mit Behinderungen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe die Gelegenheit, sich untereinander auszutauschen und anhand vorgestellter Best-practice-Beispiele von den Erfahrungen anderer zu profitieren.
Die Heimaufsichtsbehörden berichteten über die durchgeführten Begehungen und die Ergebnisse der Prüfungen. So wurden in 2013 im Stadt- und Landkreis insgesamt 144 Heimbegehungen durchgeführt. Neben dem Schwerpunkt der Beratung der Heime mussten 29 heimrechtliche Anordnungen vorwiegend in den Bereichen Gebäude, Personal, Medikamentenversorgung, Hygiene und in Einzelfällen auch bei der direkten Versorgung ausgesprochen werden. Generell wurde aber eine gute und fürsorgliche Versorgung der Bewohner in der vorhandenen Heimstruktur festgestellt.
Im Zentrum der Veranstaltung stand der Vortrag von Amtsgerichtsdirektor Dr. Sebastian Kirsch über den „Werdenfelser Weg“ und von Manuela Sochiera, die als Verfahrenspflegerin u.a. für das Amtsgericht Karlsruhe – Betreuungsgericht – tätig ist. Beim „Werdenfelser Weg“ geht es um eine neue Verfahrensweise zur Verringerung von freiheitsentziehenden Maßnahmen, die zum Beispiel Bettgitter oder Sitzhosen sein können. Die Betreuungsrichter beabsichtigen verstärkt den Einsatz von Verfahrenspflegern mit Kenntnissen aus der Pflege. Diese sollen im Interesse der Bewohner Möglichkeiten zur Verringerung, Vermeidung oder den Einsatz von Alternativen bei beantragten freiheitsentziehenden Maßnahmen einbringen. Der vollbesetzte Saal im Ständehaus bestätigte den einladenden Heimaufsichten aus Stadt- und Landkreis Karlsruhe das große Interesse am Thema.
Wer Interesse an einer Tätigkeit als Verfahrenspfleger/in hat, kann sich mit den Betreuungsgerichten der Amtsgerichte Karlsruhe oder Bruchsal über die Staatszentrale Tel. 0721/9260 in Verbindung setzen.