Das vom Innenministerium Baden-Württemberg verhängte Verbot des Vereins der "Hells Angels Motorcycle Club Charter Borderland“ (HAMC Borderland) mit Sitz in Pforzheim ist bestandskräftig.
Der Verein hat seine gegen das Vereins-verbot erhobene Klage am 31. Januar 2014 zurückgenommen.
Daraufhin hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Beschluss vom selben Tag das Verfahren eingestellt.