Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis 30. September 2014 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Die zwischen dem 1. Oktober 2007 und 30. September 2008 Geborenen müssen daher in der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Auch Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2008 und 30. Juni 2009 geboren sind, können von ihren Eltern angemeldet werden. In diesem Fall stellt die Schulleitung zuvor die Schulfähigkeit des Kindes fest. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, wird die Einschulung zurückgestellt.
Eltern im Bereich Stadt Karlsruhe werden vom Schul- und Sportamt gebeten, ihre Kinder am Mittwoch, 12. März, von 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr anzumelden oder die Öffnungszeiten der Schulsekretariate zu nutzen. Mitzubringen sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch. Die künftigen ABC-Schützen sollten bei der Vorstellung möglichst dabei sein. Auch erkrankte oder behinderte Kinder sind anzumelden. Außerdem weist das Amt daraf hin, dass die Aufnahme in eine bestimmte Schule eingeschränkt werden kann, wenn die Bildung zusätzlicher Eingangsklassen auf Dauer nicht gewährleistet ist. Für den Besuch einer Privatschule müssen Schulanfänger dort gemeldet und zuvor an der zuständigen Grundschule abgemeldet werden.